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Burse

Die Western University of Timișoara (UVT) vergibt verschiedene Arten von Stipendien an Studierende, die in Bachelor- und Masterstudiengängen eingeschrieben sind, sowohl zur Belohnung herausragender akademischer Leistungen als auch als Form der sozialen Unterstützung.

Die Arten der von UVT gewährten Stipendien sind die folgenden:

a) Stipendien für Olympic I/internationale Exzellenz;

  • erster Preis – 3300 Lei/Monat;
  • zweiter Preis – 2475 Lei/Monat
  • Dritter Preis – 1650 Lei/Monat.

b) Leistungsstipendien (1200 Lei/Monat);

c) Sozialzuschüsse (1000 Lei/Monat);

d) gelegentliche Sozialzuschüsse (1000 Lei);

e) Sonderstipendien (800 Lei/Monat);

f) Sportleistungsstipendien:

  • 1. Platz bei den Weltmeisterschaften/Spielen der Universitäten – 3000 Lei;
  • 2. Platz bei den Weltmeisterschaften/Spielen der Universitäten – 2500 Lei;
  • 3. Platz bei den Weltmeisterschaften/Spielen der Universitäten – 2000 Lei;
  • 1. Platz bei den Europameisterschaften/-spielen der Universitäten – 2000 Lei;
  • 2. Platz bei den Europameisterschaften/-spielen der Universitäten – 1500 Lei;
  • 3. Platz bei den Europameisterschaften/-spielen der Universitäten – 1000 Lei;
  • 1. Platz bei den nationalen Universitätsmeisterschaften – 1000 Lei;
  • 2. Platz bei den nationalen Universitätsmeisterschaften – 750 Lei;
  • 3. Platz bei den nationalen Universitätsmeisterschaften – 500 Lei.

g) UVT-Stipendium starten (600 Lei/Monat);

h) das UVT-Studienstipendium;

i) UVT-Stipendium für Bürger aus EU-Drittländern (350 Lei/Monat);

j) UVT-Stipendium für Bürger mit Flüchtlings-/politischem Asyl-/subsidiärem Schutzstatus (1000 Lei/Monat);

k) zusätzliches Stipendium für Rumänen überall;

i) sonstige Stipendien aus außerbudgetären Eigenmitteln.

Für das erste Semester des akademischen Jahres 2023-2024 sind der Kalender und Details zur Einreichung von Stipendienanträgen verfügbar HIER.

 

Allgemeine Kriterien für die Vergabe von Stipendien

Leistungsstipendien können unabhängig von der Förderform an Studierende in Vollzeitstudiengängen vergeben werden, die mindestens einen der folgenden Fälle erfüllen:
a) Sie haben hervorragende Bildungsergebnisse erzielt bzw. haben im selben Studienjahr eines Studiengangs die höchsten Durchschnittsergebnisse erzielt.
b) wissenschaftliche Errungenschaften, Innovationen und Patente erzielt haben;
c) einen Durchschnitt von mindestens 8,00 erreicht haben und in universitären Studiengängen in den Bereichen Mathematik, Informatik, Physik, Chemie, Biologie, Geographie eingeschrieben sind bzw. einen Durchschnitt von mindestens 8,50 erreicht haben und in Studiengängen eingeschrieben sind Universitätsstudium in anderen Bereichen.

Für die Vergabe des Leistungsstipendiums wird im ersten Semester der Durchschnitt aller Prüfungstermine des vorangegangenen Studienjahres berücksichtigt. Bei Studienanfängern wird der Zulassungsdurchschnitt berücksichtigt.

Für das II. Semester wird bei der Vergabe des Leistungsstipendiums der Durchschnitt aller Prüfungstermine des I. Semesters berücksichtigt.

Das Sozialstipendium wird für die Dauer des gesamten Studienjahres gewährt.

Anspruch auf einen Sozialzuschuss haben:

a) Studierende, die Waisen eines Elternteils oder beider Elternteile sind, Studierende aus Einelternfamilien oder Studierende aus Arbeitsvermittlungsstellen, deren Einkommen nicht über der für die Gewährung des Sozialstipendiums festgelegten Höchstgrenze liegt;

b) Studierende mit Tuberkulose, die in den Aufzeichnungen medizinischer Abteilungen aufgeführt sind, während der Zeit einer tuberkulostatischen Behandlung, insulinpflichtigem Diabetes, bösartigen Erkrankungen, schwerem Malabsorptionssyndrom, chronischer Nierenerkrankung bei Dialyse, mittelschwerem oder schwerem persistierendem Asthma bronchiale, Grand-mal-Epilepsie, Herz Angeborene Krankheiten, chronische Hepatitis mit fortgeschrittener Fibrose (Stadium F3 oder F4), Glaukom, schwere Myopie, Autoimmunerkrankungen in schweren Formen, seltene Krankheiten, Autismus-Spektrum-Störungen, schwere hämatologische Erkrankungen, die eine kontinuierliche Behandlung oder häufige Krankenhausaufenthalte erfordern, beidseitige Taubheit, Mukoviszidose, HIV-Infizierte oder AIDS-Patienten, Menschen mit Bewegungsbehinderungen und in einem gewissen Grad
Behinderung, ohne Berücksichtigung der Höhe des durchschnittlichen Einkommens pro Familienmitglied;

c) Studierende, deren Familie in den 12 Monaten vor Beginn des Semesters/Studienjahres nicht über ein durchschnittliches monatliches Nettoeinkommen pro Familienmitglied verfügte, das höher war als das Mindestnettogrundgehalt der Wirtschaft.

Die Altersgrenze für den Bezug des Sozialzuschusses beträgt 35 Jahre.

Bei der Vergabe von Sozialstipendien wird ausschließlich das akademische Kriterium der Bestehenswürdigkeit berücksichtigt.

Die Ermittlung der Empfänger von Sozialzuschüssen erfolgt durch Anwendung der genannten Förderkriterien.

Die Dateien für Sozialzuschüsse Sie werden über die Online-Plattform abgewickelt https://burse.uvt.ro – Abschnitt über Sozialzuschüsse. Studierende greifen über die institutionelle E-Mail-Adresse (@e-uvt.ro).

Gelegentlich können Studierende auf Antrag und auf der Grundlage von Belegen die folgenden Arten von Sozialzuschüssen in Anspruch nehmen, unabhängig davon, ob der Student auch von einer anderen Zuschusskategorie profitiert:

  • Gelegenheitssozialhilfezuschuss für Kleidung und Schuhe;
  • Stipendium für gelegentliche Sozialhilfe bei Mutterschaft;
  • Stipendium für gelegentliche Sozialhilfe im Todesfall.

Sonderstipendien werden an Studierende vergeben, die bei gleichzeitiger Einhaltung des Kriteriums der Bestehensfähigkeit mindestens einen der folgenden Fälle erfüllen:

a) besondere kulturell-künstlerische Leistungen erbracht oder sich für außerschulische und ehrenamtliche Tätigkeiten engagiert haben;
b) beim Universitätssportverein der Westuniversität Temeswar registriert sind.

Zu Beginn eines jeden Studienjahres wird das UVT-Startstipendium aus eigenen außerbudgetären Einnahmen an Studienanfänger vergeben, die von der Universität ein Einladungsschreiben zur Zulassung erhalten haben und nach Abschluss der High School zum Förderleiter ernannt wurden. einen Durchschnitt von 10 in der Abiturprüfung erreicht haben oder während ihres High-School-Studiums Auszeichnungen (XNUMX., XNUMX., XNUMX. Auszeichnung, Erwähnung) bei Olympischen Spielen und/oder anderen vom Bildungsministerium anerkannten nationalen oder internationalen Wettbewerben erhalten haben.

Voraussetzung für den Erhalt des UVT-Startstipendiums für den gesamten Zeitraum des Studienjahres ist, dass der Studierende nach dem Ende des ersten Semesters den Status eines Vollzeitstudenten hat. Andernfalls kann der Student im zweiten Semester nicht mehr von diesem Stipendium profitieren.

Studierende, die das UVT-Startstipendium erhalten haben, können auch von jeder anderen Art von Stipendium profitieren.

Das UVT-Studienstipendium kann zur Unterstützung des Zugangs zur Bildung an kostenpflichtige Bachelor- und Masterstudierende vergeben werden.

Das UVT-Studienstipendium kann sein:

  1. Vollständig, im Wert der Studiengebühr für ein Studienjahr,
  2. Teilweise in Höhe von 50 % der Studiengebühr für ein Studienjahr;

Das UVT-Studienstipendium wird nur einmal im Studienjahr vergeben und am Tag der Vergabe ganz oder teilweise mit der vom Stipendiaten geschuldeten Studiengebühr abgegolten.

Um ein internationales und multikulturelles akademisches Klima zu gewährleisten, insbesondere aber um die Einbeziehung von Bürgern aus EU-Drittländern in das Bildungssystem Rumäniens zu unterstützen, veranstaltet UVT jährlich einen Zulassungswettbewerb zur Erlangung des Status „UVT-Stipendium“, der sich an Bürger aus Rumänien richtet EU-Drittländer mit geringer wirtschaftlicher Entwicklung, d. h. Kandidaten mit nachweislich benachteiligter sozioökonomischer Situation, die folgende Vorteile haben: Befreiung von der Zahlung der Studiengebühr und/oder Befreiung von der Zahlung der Unterkunftsgebühr in den UVT-Wohnheimen und/oder Erhalt eines Stipendiums/ finanzielle Unterstützung aus universitätseigenen Mitteln.

Die maximale Anzahl von Stipendien, die UVT jährlich für diese Kategorie von Bürgern vergeben kann, beträgt 30, davon 10 für den Doktoratsstudienzyklus.

Auf der Grundlage des zwischen UVT und dem Amt des Hohen Flüchtlingskommissars der Vereinten Nationen (UNHCR) unterzeichneten Kooperationsprotokolls kann UVT im Rahmen eines Pilotprogramms Stipendien an Bürger mit Flüchtlingsstatus, politischem Asylstatus oder subsidiärem Schutzstatus vergeben, um Präsenz und Inklusion zu fördern und zu unterstützen Flüchtlinge im Bildungssystem in Rumänien.

Zu Beginn jedes akademischen Jahres kann UNHCR bis zu maximal drei potenzielle Kandidaten für den Status „UVT-Stipendiat“ mit folgenden Vorteilen nominieren: Erlass der Studiengebühr und/oder Erlass der UVT-Wohnheimgebühr und/oder Erhalt eines Stipendiums/einer finanziellen Unterstützung aus eigenen Mitteln der Hochschule (in Höhe eines Sozialstipendiums).

Die Abteilung für Internationale Beziehungen legt dem zentralen Stipendienvergabeausschuss bis zum 30. Oktober des laufenden Kalenderjahres die nominelle Liste der vom UNHCR eingereichten Vorschläge für potenzielle Stipendiaten für das folgende akademische Jahr vor, um den Status „UVT-Stipendiat“ zu genehmigen " und damit verbundene Vorteile. Die Entscheidung der zentralen Stipendienvergabekommission wird der Abteilung für Internationale Beziehungen und den Fakultäten, an denen die Studierenden mit dem Status „UVT-Stipendium“ immatrikuliert sind, mitgeteilt.

Im Rahmen des vom Verwaltungsrat genehmigten Budgets wird die Zentralkommission von
Stipendienvergabe kann beschließen, Rumänen überall ein zusätzliches Stipendium für akademische Ergebnisse zu gewähren, sofern die in Art. 13 genannten Bedingungen erfüllt sind. 1, Abs. (XNUMX), lit. C).

Als Ausnahme zu den Bestimmungen der Kunst. 2 Abs. (8) Die Höhe des zusätzlichen Stipendiums für Rumänen in aller Welt wird alle sechs Monate von der Zentralen Stipendienvergabekommission differenziert nach Studienzyklus festgelegt.

Als Ausnahme zu den Bestimmungen der Kunst. 3 wird das Zusatzstipendium für Rumänen überall für ein Semester gewährt.

 

Die Zentrale Stipendienvergabekommission kann im Rahmen der vorgegebenen Grenzen die Vergabe weiterer Stipendien beschließen
das vom Direktorium genehmigte Budget für verschiedene Aktivitäten zugunsten der Universitätsgemeinschaft, für besondere Leistungen, die geeignet sind, die Sichtbarkeit und das Ansehen der Universität zu erhöhen, und in anderen Situationen, in denen dies als angemessen erachtet wird.

Allgemeine Bestimmungen

Stipendien werden unabhängig von der Kategorie für die gesamte Dauer des Studienjahres (12 Monate) vergeben, mit Ausnahme der Gelegenheitsstipendien und des Leistungsstipendiums, die für ein Semester vergeben werden. Die Gewährung von Stipendien endet an dem Tag, an dem der Studentenstatus verloren geht bzw. die Zulassungskriterien nicht erfüllt werden. An Studierende, die im letzten Studienjahr des Bachelor- oder Master-Studienzyklus eingeschrieben sind und in den Genuss von Stipendien jeglicher Art kommen Im letzten Semester des jeweiligen Studienzyklus erhalten sie die gleichen Stipendien bis zum Zeitpunkt der ersten Abschlussprüfung.

Ein Student kann nicht gleichzeitig zwei Arten von Stipendien derselben Kategorie erhalten, er hat jedoch das Recht, sich für das Stipendium mit dem höheren Wert oder das Stipendium zu entscheiden, das für einen längeren Zeitraum gewährt wird. SStudierende, die ein Sozialstipendium erhalten, können auch jede andere Art von Stipendium erhalten.

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