Wissenschaftlicher Rat
Wissenschaftlicher Rat für universitäre Forschung und Schöpfung (CSCCU) hat die Aufgabe, zur Entwicklung, Förderung und Aufwertung der Aktivitäten der wissenschaftlichen Forschung und der Universitätsgründung im UVT beizutragen. Dieses Ziel erreicht sie durch die Entwicklung von Strategien, Regelungen, Berichten und Vorschlägen für konkrete Maßnahmen; durch die Entwicklung von Bewertungs- und Rankingkriterien und durch die Darlegung von Standpunkten zur wissenschaftlichen Forschung und zur Hochschulgründung. Außerdem arbeitet CSCCU die Strategie im Bereich Forschung – Entwicklung – Innovation und Hochschulgründung aus und schlägt Programme für deren Umsetzung vor.
CSCCU wird vom Büro des Wissenschaftlichen Rates für Forschung und Universitätsgründung (BCSCCU) koordiniert.
Der Wissenschaftliche Rat für universitäre Forschung und Schöpfung arbeitet mit der Kommission für die Durchführung wissenschaftlicher Forschung, künstlerischen Schaffens und sportlicher Leistung sowie für die Überwachung von Projekten mit nationaler und/oder europäischer Finanzierung und redaktioneller Tätigkeit im Rahmen des UVT-Senats zusammen Analysen und Berichte zur Entwicklung und Bewertung universitärer Forschung und Schöpfung im UVT.
Die nominelle Zusammensetzung des Wissenschaftlichen Rates für Universitätsforschung und -schöpfung im UVT
Nr. krt. | Vertreter der Wissenschaftszweige | Mitgliedsname |
---|---|---|
1. | Mathematik | Professor Cornelia Vizman |
2. | Informatik | Professor Dana Petcu |
3. | Physik | Professor Daniel Vizman |
4. | Chemie und Chemieingenieurwesen | Professor Titus Vlase |
5. | Erd- und Atmosphärenwissenschaften | Professor Lucian Drăguț |
6. | Biologie | Professor Lucian Parvulescu |
7. | Rechtswissenschaften | Univ. Prof. Dr. Raluca Bercea |
8. | Kommunikationswissenschaft | Vortrag. Universität Dr. Laura Malița |
9. | Soziologie | Assoc Bogdan Nadolu |
10 | Politikwissenschaften | Assoc Lucian Vesalon |
11 | Wirtschaft | Professor Bogdan Dima |
12 | Psychologie und Verhaltenswissenschaften | Assoc Paul Sârbescu |
13 | Philologie | Forschung.wissenschaft.dr. Mădălina Chitez |
14 | Philosophie | Professor Florin Lobont |
15 | Geschichte | Assoc Mihaela Vlasceanu |
16 | Theologie | Assoc Remus Feraru |
17 | FAD-Kunst | Professor Daniela Constantin |
18 | FMT-Kunst | Assoc Adrian Korek |
19 | Wissenschaft des Sports und der Leibeserziehung | Prof. Simona Petracovschi |
Nr. krt. | Mitglieder von Amts wegen | |
20 | Forschungsvizekanzler | Professor Florin Alin Sava |
21 | Akademischer Vizekanzler | Assoc Madalin Bunoiu |
22 | Finanzvizekanzler | Professor Cosmin Enache |
23 | Direktor CSUD | Prof. Dana Percec |
24 | Präsident des Forschungsausschusses des UVT-Senats | Professor Luminita Sasu |
25 | Direktor DCSCU | Assoc Daniel Luches |
Nr. crt. | Nicht stimmberechtigte ständige Gäste | |
26 | BCSCCU-Sekretär | Dozent Viorel Proteasa |
27 | DTT | Assoc Marius Mircea Crisan |
Die nominelle Zusammensetzung des Büros des Wissenschaftlichen Rates für Universitätsforschung und -schöpfung im UVT
Nr. krt. | Mitgliedsname | Fakultät |
---|---|---|
1. | Professor Florin Alin Sava | Forschungsvizekanzler |
2. | Professor Adina Luminita Sasu | Professor Adina Luminita Sasu |
3. | Assoc Daniel Luches | Direktor DCSCU |
4. | Professor Lucian Drăguț | Fakultät für Chemie, Biologie, Geographie |
5. | Professor Bogdan Dima | Fakultät für Wirtschaftswissenschaften und Betriebswirtschaftslehre |
6. | Professor Daniel Vizman | Fakultät für Physik |
7. | Forschung.wissenschaft.dr. Mădălina Chitez | Fakultät für Literatur, Geschichte und Theologie |
8. | Professor Dana Petcu | Universität für Mathematik und Informatik |
9. | Assoc Paul Sârbescu | Fakultät für Soziologie und Psychologie |
10 | Dozent Viorel Proteasa | Fakultät für Politikwissenschaften, Philosophie und Kommunikationswissenschaften |
Regelung der Organisation und Arbeitsweise des Wissenschaftlichen Rates für universitäre Forschung und Schaffung (CSCCU) des UVT
Entwickelt / modifiziert:
- Abteilung für wissenschaftliche Forschung und Universitätsgründung - Assoc. Univ. Dr. Daniel Lucheș
- Rektor Strategie für Forschung, Entwicklung, Innovation, künstlerisches Schaffen und sportliche Leistung – Prof. Univ. Florin Alin Sava
Geprüft: Personaldirektor – Bogdan Aldea
Impressum: Rechtsberaterin – Nadia Topai
Befürwortet: Der Vorstand von UVT
Genehmigt: Senat UVT/HS 9 vom 27.04.2020
Vierte Auflage – in Kraft getreten am 27.04.2020
Dokumentinhalt
Kapitel 1 – Allgemeine Bestimmungen
Artikel 1
Der Scientific Council of University Research and Creation (CSCCU) ist ein Beratungsgremium des Board of Directors (CA) der UVT, das auf der Grundlage des National Education Law No. 1/2011 und OG-Nr. 57/2002 über wissenschaftliche Forschung und technologische Entwicklung sowie deren spätere Änderungen und Ergänzungen.
Artikel 2
Die Tätigkeit des CSCCU erfolgt im Einklang mit den geltenden gesetzlichen Bestimmungen, der Universitätscharta und den UVT-Verordnungen.
Artikel 3
CSCCU wird vom Büro des Wissenschaftlichen Rates für Forschung und Universitätsgründung (BCSCCU) koordiniert. Auf Vorschlag des Forschungsvizekanzlers können thematische Arbeitsgruppen aus BCSCCU-Mitgliedern eingerichtet werden.
Artikel 4
CSCCU arbeitet mit der zuständigen Kommission im UVT-Senat zusammen, um Analysen und Berichte über die Entwicklung und Bewertung der universitären Forschung und Schaffung im UVT-Bereich durchzuführen.
Artikel 5
Die CSSCU kann dem Vorstand Entscheidungsentwürfe für die ordnungsgemäße Durchführung der wissenschaftlichen Forschungstätigkeit und der Hochschulgründung vorschlagen.
Kapitel 2 – Mission und Pflichten
Artikel 6
CSCCU hat die Aufgabe, zur Entwicklung, Förderung und Aufwertung der Aktivitäten der wissenschaftlichen Forschung und der Universitätsgründung im UVT beizutragen, indem es Strategien, Vorschriften, Berichte und Vorschläge für konkrete Maßnahmen ausarbeitet; die Entwicklung von Bewertungs- und Rankingkriterien; Stellungnahmen zur wissenschaftlichen Forschung und zum akademischen Schaffen abgeben.
Artikel 7
CSCCU erarbeitet die Strategie im Bereich Forschung – Entwicklung – Innovation und Hochschulgründung und schlägt Programme für deren Umsetzung vor.
Artikel 8
Das CSCCU gibt dem UVT-Verwaltungsrat Empfehlungen zu Forschungs- und Hochschulgründungsrichtlinien, -verfahren und -initiativen im Zusammenhang mit Hochschulforschung und -gründung, um eine effiziente Entscheidungsfindung und strategische Planung im Einklang mit nationalen und internationalen Forschungsprogrammen für Wissenschaft und Hochschulgründung sicherzustellen .
Artikel 9
Das CSCCU legt die vorrangigen Forschungsrichtungen mit Schwerpunkt auf Multidisziplinarität in Bezug auf das Potenzial der Humanressourcen fest, die in die wissenschaftliche Forschung und die Hochschulgründungsaktivitäten im UVT eingebunden sind.
Artikel 10
CSCCU erstellt die institutionellen Programme für wissenschaftliche Forschung und Schöpfung
der Hochschule jährlich und mittelfristig und schlägt Empfehlungen zur Leistungssteigerung vor
und die Sichtbarkeit der universitären Forschungs- und Schöpfungstätigkeit.
Artikel 11
11.1 CSCCU trägt zur Entwicklung der Strategie, Kriterien und Bedingungen für die Besetzung von Lehr- und Forschungspositionen und zur Konsolidierung der UVT als fortschrittliche Forschungs- und Bildungsuniversität bei.
11.2 Gemeinsam mit CSUD – UVT legt CSCCU Leistungskriterien für die Bewertung der Forschungstätigkeit und die universitäre Einstellung von wissenschaftlichen Mitarbeitern und Doktoranden fest.
Artikel 12
CSCCU entwickelt Verfahren und Kriterien für die Bewertung der Aktivitäten der universitären Forschungs- und Schöpfungszentren innerhalb des UVT.
Artikel 13
Das CSCCU trägt dazu bei, die Entwicklung der Humanressourcen zu fördern, die an der Tätigkeit der wissenschaftlichen Forschung und der universitären Gründung beteiligt sind, indem es Empfehlungen für die Vergabeverfahren für die herausragende Tätigkeit des Forschungs- und Gründungspersonals entwickelt.
Artikel 14
CSCCU koordiniert die Aktivitäten im Zusammenhang mit: der Vergabe von Preisen für die wertvollsten Ergebnisse der wissenschaftlichen Forschung und der universitären Schaffung von Lehrpersonal, Forschern, Postdoktoranden, Doktoranden (zusammen mit CSUD – UVT) und Studenten, die an der Universitätstätigkeit beteiligt sind Forschung und Bildung bzw. von Teams/Zentren für wissenschaftliche Forschung und Universitätsgründung; Verleihung von Exzellenzdiplomen; Vergabe von Forschungsstipendien für Studierende; Zuweisung anderer Stimulationsmethoden für die Aktivitäten der wissenschaftlichen Forschung und des Hochschulaufbaus.
Artikel 15
Das CSCCU beteiligt sich mit Unterstützung des DCSCCU an der Erstellung des Jahresberichts über die Forschungs- und Hochschulgründungsaktivitäten des UVT und erarbeitet im Anschluss an die Analyse Empfehlungen zur Verbesserung der Aktivitäten im folgenden Jahr.
Kapitel 3 – Organisation und Betrieb
Artikel 16
Die Zusammensetzung des CSCCU respektiert den Grundsatz der Multidisziplinarität und Fachkompetenz. In seiner Zusammensetzung umfasst die CSCCU eine Anzahl von 25 Mitgliedern, davon 6 gesetzliche Mitglieder und 19 Vertreter der im UVT bestehenden Wissenschaftszweige, die im Anhang dieser Verordnung aufgeführt sind, so dass es für jeden Wissenschaftszweig einen Vertreter gibt im UVT und ein Vertreter jeder UVT-Fakultät. Die 19 Vertreter werden von den Dekanen der Fakultäten nach Rücksprache mit den Abteilungsleitern aus dem Kreis der Lehrenden oder Forscherinnen und Forscher ernannt, die über wissenschaftliche Leistungen, internationale Sichtbarkeit und Erfahrung im Forschungsmanagement verfügen und dem jeweiligen Wissenschaftszweig angehören. Darüber hinaus gibt es sechs gesetzliche Mitglieder der CSCCU: den Vizerektor, der für die Strategie von Forschung, Entwicklung, Innovation, künstlerischem Schaffen und sportlicher Leistung verantwortlich ist; der für akademische Strategie und Studentenbeziehungen zuständige Vizekanzler; der für die Finanz- und Digitalisierungsstrategie der Universität zuständige Rektor; der Direktor von CSUD – UVT; der Vorsitzende des Ausschusses für die Tätigkeit der wissenschaftlichen Forschung, des künstlerischen Schaffens und der sportlichen Leistung des UVT-Senats und der Direktor der Abteilung für wissenschaftliche Forschung und Universitätsgründung.
Artikel 17
Die BCSCCU besteht aus neun Mitgliedern, darunter: drei De-jure-Mitglieder – der für die Strategie von Forschung, Entwicklung, Innovation, künstlerischem Schaffen und sportlicher Leistung verantwortliche Vizekanzler, der Präsident des Ausschusses für die Tätigkeit der wissenschaftlichen Forschung und der künstlerischen Leistung Gründung und sportliche Leistung des UVT-Senats, des Direktors der Abteilung für wissenschaftliche Forschung und Universitätsgründung und sechs Lehrern oder Forschern der Universität. Ihre Ernennung erfolgt durch offene Abstimmung unter den CSCCU-Mitgliedern auf Grundlage der Vorschläge des Vizerektors, der für die Strategie von Forschung, Entwicklung, Innovation, künstlerischem Schaffen und sportlicher Leistung verantwortlich ist, wobei die Repräsentativität der drei großen wissenschaftlichen Bereiche gewahrt bleibt: (i) exakte Wissenschaften/Naturwissenschaften; (ii) Wirtschafts- und Sozialwissenschaften; (iii) Geistes- und Berufswissenschaften. Die Tätigkeit des BCSCCU wird von einem Sekretär ohne Stimmrecht unterstützt, der vom Rektor aus dem Lehr- oder Forschungspersonal des UVT ernannt wird.
Artikel 18
Die CSCCU kann auch Ehrenmitglieder ohne Stimmrecht haben. In diese Kategorie fallen Persönlichkeiten mit bedeutenden wissenschaftlichen und kreativen Aktivitäten innerhalb oder außerhalb der Universität, deren Meinungen die Forschungs- und Hochschulgründungsaktivitäten im UVT unterstützen können.
Artikel 19
Die CSCCU kann zu Beratungszwecken Personen zu den Sitzungen einladen, die Experten für die in der Sitzung besprochenen Angelegenheiten sind, jedoch kein Stimmrecht haben. Ihre Anwesenheit ist auf die Tagesordnungspunkte beschränkt, zu denen sie eingeladen sind.
Artikel 20
Die Aktivitäten der CSCCU werden vom Vizekanzler koordiniert, der für die Strategie von Forschung, Entwicklung, Innovation, künstlerischem Schaffen und sportlicher Leistung des UVT verantwortlich ist.
Artikel 21
21.1 Die CSCCU trifft sich monatlich zu ordentlichen Sitzungen und bei Bedarf zu außerordentlichen Sitzungen, auf Einberufung des für die Strategie der Forschung, Entwicklung, Innovation, künstlerischen Schaffens und sportlichen Leistung der UVT zuständigen Vizerektors oder auf Antrag eines Drittels der Mitglieder der Ratsmitglieder. Besprechungen können online oder persönlich stattfinden.
21. 2. Die BCSCCU trifft sich alle zwei Wochen zu ordentlichen Sitzungen und bei Bedarf zu außerordentlichen Sitzungen auf Einberufung des für die Strategie der Forschung, Entwicklung, Innovation, künstlerischen Schaffens und sportlichen Leistung des UVT verantwortlichen Vizekanzlers. Besprechungen können online oder persönlich stattfinden.
Artikel 22
Das Quorum der CSCCU wird durch die Anwesenheit von mindestens der Hälfte plus einem der Gesamtzahl der Mitglieder gewährleistet, und die Beschlüsse der CSCCU werden mit einfacher Mehrheit der Anwesenden gefasst. Die Beschlüsse des CSCCU werden im Protokoll jeder Sitzung festgehalten.
Artikel 23
CSCCU-Entscheidungen sind keine Verwaltungsakte, die Rechte und Pflichten begründen, sondern lediglich Empfehlungen für die Geschäftsführung von UVT. Die von CSCCU entwickelten Studien, Berichte, Empfehlungen und Vorschläge werden dem Vorstand zur Analyse und Genehmigung vorgelegt.
Artikel 24
Jährlich erstellt CSCCU einen Tätigkeitsbericht und trägt zum Bericht des Vorstands von UVT bei.
Artikel 25
Wenn ein CSCCU-Mitglied seine Tätigkeit einstellt, wird unter Berücksichtigung der Anforderungen des Nominierungsverfahrens ein neues Mitglied aus demselben Wissenschaftszweig nominiert.
Artikel 26
Die logistische und informationelle Unterstützung, die das CSCCU zur Erfüllung seiner Mission und Aufgaben benötigt, wird vom Department for Scientific Research and University Creation (DCSCU) bereitgestellt, das die Kommunikation mit den CSCCU-Mitgliedern, die Erstellung von Protokollen, die Aufzeichnung und Archivierung von CSCCU-Dokumenten sowie organisatorische Maßnahmen sicherstellt Unterstützung der aktuellen Aktivitäten der CSCCU.
Artikel 27
Die Amtszeit des CSCCU-Mitglieds beträgt maximal vier Jahre und fällt mit der Amtszeit des Vorstands der UVT zusammen.
Kapitel 4 – Schlussbestimmungen
Artikel 28
Diese Regelung wurde in der Vorstandssitzung vom 16.04.2020 genehmigt und in der Sitzung des UVT-Senats vom 27.04.2020 genehmigt
Anhang mit den am UVT vertretenen Wissenschaftszweigen
- Mathematik
- Informatik
- Physik
- Chemie und Chemieingenieurwesen
- Erd- und Atmosphärenwissenschaften
- Biologie
- Rechtswissenschaften
- Kommunikationswissenschaft
- Soziologie
- Politikwissenschaften
- Wirtschaft
- Psychologie und Verhaltenswissenschaften
- Philologie
- Philosophie
- Geschichte
- Theologie
- Arte
- Wissenschaft des Sports und der Leibeserziehung