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Wissenschaftlicher Rat

Wissenschaftlicher Rat

Wissenschaftlicher Rat für universitäre Forschung und Schöpfung (CSCCU) hat die Aufgabe, zur Entwicklung, Förderung und Aufwertung der Aktivitäten der wissenschaftlichen Forschung und der Universitätsgründung im UVT beizutragen. Dieses Ziel erreicht sie durch die Entwicklung von Strategien, Regelungen, Berichten und Vorschlägen für konkrete Maßnahmen; durch die Entwicklung von Bewertungs- und Rankingkriterien und durch die Darlegung von Standpunkten zur wissenschaftlichen Forschung und zur Hochschulgründung. Außerdem arbeitet CSCCU die Strategie im Bereich Forschung – Entwicklung – Innovation und Hochschulgründung aus und schlägt Programme für deren Umsetzung vor.

CSCCU wird vom Büro des Wissenschaftlichen Rates für Forschung und Universitätsgründung (BCSCCU) koordiniert.

Der Wissenschaftliche Rat für universitäre Forschung und Schöpfung arbeitet mit der Kommission für die Durchführung wissenschaftlicher Forschung, künstlerischen Schaffens und sportlicher Leistung sowie für die Überwachung von Projekten mit nationaler und/oder europäischer Finanzierung und redaktioneller Tätigkeit im Rahmen des UVT-Senats zusammen Analysen und Berichte zur Entwicklung und Bewertung universitärer Forschung und Schöpfung im UVT.

Die nominelle Zusammensetzung des Wissenschaftlichen Rates für Universitätsforschung und -schöpfung im UVT

Nr. krt.
Vertreter der Wissenschaftszweige
Mitgliedsname
1.
Mathematik
Professor Cornelia Vizman
2.
Informatik
Professor Dana Petcu
3.
Physik
Professor Daniel Vizman
4.
Chemie und Chemieingenieurwesen
Professor Titus Vlase
5.
Erd- und Atmosphärenwissenschaften
Professor Lucian Drăguț
6.
Biologie
Professor Lucian Parvulescu
7.
Rechtswissenschaften
Univ. Prof. Dr. Raluca Bercea
8.
Kommunikationswissenschaft
Vortrag. Universität Dr. Laura Malița
9.
Soziologie
Assoc Bogdan Nadolu
10
Politikwissenschaften
Assoc Lucian Vesalon
11
Wirtschaft
Professor Bogdan Dima
12
Psychologie und Verhaltenswissenschaften
Assoc Paul Sârbescu
13
Philologie
Forschung.wissenschaft.dr. Mădălina Chitez
14
Philosophie
Professor Florin Lobont
15
Geschichte
Assoc Mihaela Vlasceanu
16
Theologie
Assoc Remus Feraru
17
FAD-Kunst
Professor Daniela Constantin
18
FMT-Kunst
Assoc Adrian Korek
19
Wissenschaft des Sports und der Leibeserziehung
Prof. Simona Petracovschi
Nr. krt.
Mitglieder von Amts wegen
20
Forschungsvizekanzler
Professor Florin Alin Sava
21
Akademischer Vizekanzler
Assoc Madalin Bunoiu
22
Finanzvizekanzler
Professor Cosmin Enache
23
Direktor CSUD
Prof. Dana Percec
24
Präsident des Forschungsausschusses des UVT-Senats
Professor Luminita Sasu
25
Direktor DCSCU
Assoc Daniel Luches
Nr. crt.
Nicht stimmberechtigte ständige Gäste
26
BCSCCU-Sekretär
Dozent Viorel Proteasa
27
DTT
Assoc Marius Mircea Crisan

Die nominelle Zusammensetzung des Büros des Wissenschaftlichen Rates für Universitätsforschung und -schöpfung im UVT

Nr. krt.
Mitgliedsname
Fakultät
1.
Professor Florin Alin Sava
Forschungsvizekanzler
2.
Professor Adina Luminita Sasu
Professor Adina Luminita Sasu
3.
Assoc Daniel Luches
Direktor DCSCU
4.
Professor Lucian Drăguț
Fakultät für Chemie, Biologie, Geographie
5.
Professor Bogdan Dima
Fakultät für Wirtschaftswissenschaften und Betriebswirtschaftslehre
6.
Professor Daniel Vizman
Fakultät für Physik
7.
Forschung.wissenschaft.dr. Mădălina Chitez
Fakultät für Literatur, Geschichte und Theologie
8.
Professor Dana Petcu
Universität für Mathematik und Informatik
9.
Assoc Paul Sârbescu
Fakultät für Soziologie und Psychologie
10
Dozent Viorel Proteasa
Fakultät für Politikwissenschaften, Philosophie und Kommunikationswissenschaften

Regelung der Organisation und Arbeitsweise des Wissenschaftlichen Rates für universitäre Forschung und Schaffung (CSCCU) des UVT

Entwickelt / modifiziert:

  • Abteilung für wissenschaftliche Forschung und Universitätsgründung - Assoc. Univ. Dr. Daniel Lucheș
  • Rektor Strategie für Forschung, Entwicklung, Innovation, künstlerisches Schaffen und sportliche Leistung – Prof. Univ. Florin Alin Sava

Geprüft: Personaldirektor – Bogdan Aldea

Impressum: Rechtsberaterin – Nadia Topai

Befürwortet: Der Vorstand von UVT

Genehmigt: Senat UVT/HS 9 vom 27.04.2020

Vierte Auflage – in Kraft getreten am 27.04.2020

Dokumentinhalt

Kapitel 1 – Allgemeine Bestimmungen

Artikel 1

Der Scientific Council of University Research and Creation (CSCCU) ist ein Beratungsgremium des Board of Directors (CA) der UVT, das auf der Grundlage des National Education Law No. 1/2011 und OG-Nr. 57/2002 über wissenschaftliche Forschung und technologische Entwicklung sowie deren spätere Änderungen und Ergänzungen.

Artikel 2

Die Tätigkeit des CSCCU erfolgt im Einklang mit den geltenden gesetzlichen Bestimmungen, der Universitätscharta und den UVT-Verordnungen.

Artikel 3

CSCCU wird vom Büro des Wissenschaftlichen Rates für Forschung und Universitätsgründung (BCSCCU) koordiniert. Auf Vorschlag des Forschungsvizekanzlers können thematische Arbeitsgruppen aus BCSCCU-Mitgliedern eingerichtet werden.

Artikel 4

CSCCU arbeitet mit der zuständigen Kommission im UVT-Senat zusammen, um Analysen und Berichte über die Entwicklung und Bewertung der universitären Forschung und Schaffung im UVT-Bereich durchzuführen.

Artikel 5

Die CSSCU kann dem Vorstand Entscheidungsentwürfe für die ordnungsgemäße Durchführung der wissenschaftlichen Forschungstätigkeit und der Hochschulgründung vorschlagen.

Kapitel 2 – Mission und Pflichten

Artikel 6

CSCCU hat die Aufgabe, zur Entwicklung, Förderung und Aufwertung der Aktivitäten der wissenschaftlichen Forschung und der Universitätsgründung im UVT beizutragen, indem es Strategien, Vorschriften, Berichte und Vorschläge für konkrete Maßnahmen ausarbeitet; die Entwicklung von Bewertungs- und Rankingkriterien; Stellungnahmen zur wissenschaftlichen Forschung und zum akademischen Schaffen abgeben.

Artikel 7

CSCCU erarbeitet die Strategie im Bereich Forschung – Entwicklung – Innovation und Hochschulgründung und schlägt Programme für deren Umsetzung vor.

Artikel 8

Das CSCCU gibt dem UVT-Verwaltungsrat Empfehlungen zu Forschungs- und Hochschulgründungsrichtlinien, -verfahren und -initiativen im Zusammenhang mit Hochschulforschung und -gründung, um eine effiziente Entscheidungsfindung und strategische Planung im Einklang mit nationalen und internationalen Forschungsprogrammen für Wissenschaft und Hochschulgründung sicherzustellen .

Artikel 9

Das CSCCU legt die vorrangigen Forschungsrichtungen mit Schwerpunkt auf Multidisziplinarität in Bezug auf das Potenzial der Humanressourcen fest, die in die wissenschaftliche Forschung und die Hochschulgründungsaktivitäten im UVT eingebunden sind.

Artikel 10

CSCCU erstellt die institutionellen Programme für wissenschaftliche Forschung und Schöpfung
der Hochschule jährlich und mittelfristig und schlägt Empfehlungen zur Leistungssteigerung vor
und die Sichtbarkeit der universitären Forschungs- und Schöpfungstätigkeit.

Artikel 11

11.1 CSCCU trägt zur Entwicklung der Strategie, Kriterien und Bedingungen für die Besetzung von Lehr- und Forschungspositionen und zur Konsolidierung der UVT als fortschrittliche Forschungs- und Bildungsuniversität bei.

11.2 Gemeinsam mit CSUD – UVT legt CSCCU Leistungskriterien für die Bewertung der Forschungstätigkeit und die universitäre Einstellung von wissenschaftlichen Mitarbeitern und Doktoranden fest.

Artikel 12

CSCCU entwickelt Verfahren und Kriterien für die Bewertung der Aktivitäten der universitären Forschungs- und Schöpfungszentren innerhalb des UVT.

Artikel 13

Das CSCCU trägt dazu bei, die Entwicklung der Humanressourcen zu fördern, die an der Tätigkeit der wissenschaftlichen Forschung und der universitären Gründung beteiligt sind, indem es Empfehlungen für die Vergabeverfahren für die herausragende Tätigkeit des Forschungs- und Gründungspersonals entwickelt.

Artikel 14

CSCCU koordiniert die Aktivitäten im Zusammenhang mit: der Vergabe von Preisen für die wertvollsten Ergebnisse der wissenschaftlichen Forschung und der universitären Schaffung von Lehrpersonal, Forschern, Postdoktoranden, Doktoranden (zusammen mit CSUD – UVT) und Studenten, die an der Universitätstätigkeit beteiligt sind Forschung und Bildung bzw. von Teams/Zentren für wissenschaftliche Forschung und Universitätsgründung; Verleihung von Exzellenzdiplomen; Vergabe von Forschungsstipendien für Studierende; Zuweisung anderer Stimulationsmethoden für die Aktivitäten der wissenschaftlichen Forschung und des Hochschulaufbaus.

Artikel 15

Das CSCCU beteiligt sich mit Unterstützung des DCSCCU an der Erstellung des Jahresberichts über die Forschungs- und Hochschulgründungsaktivitäten des UVT und erarbeitet im Anschluss an die Analyse Empfehlungen zur Verbesserung der Aktivitäten im folgenden Jahr.

Kapitel 3 – Organisation und Betrieb

Artikel 16

Die Zusammensetzung des CSCCU respektiert den Grundsatz der Multidisziplinarität und Fachkompetenz. In seiner Zusammensetzung umfasst die CSCCU eine Anzahl von 25 Mitgliedern, davon 6 gesetzliche Mitglieder und 19 Vertreter der im UVT bestehenden Wissenschaftszweige, die im Anhang dieser Verordnung aufgeführt sind, so dass es für jeden Wissenschaftszweig einen Vertreter gibt im UVT und ein Vertreter jeder UVT-Fakultät. Die 19 Vertreter werden von den Dekanen der Fakultäten nach Rücksprache mit den Abteilungsleitern aus dem Kreis der Lehrenden oder Forscherinnen und Forscher ernannt, die über wissenschaftliche Leistungen, internationale Sichtbarkeit und Erfahrung im Forschungsmanagement verfügen und dem jeweiligen Wissenschaftszweig angehören. Darüber hinaus gibt es sechs gesetzliche Mitglieder der CSCCU: den Vizerektor, der für die Strategie von Forschung, Entwicklung, Innovation, künstlerischem Schaffen und sportlicher Leistung verantwortlich ist; der für akademische Strategie und Studentenbeziehungen zuständige Vizekanzler; der für die Finanz- und Digitalisierungsstrategie der Universität zuständige Rektor; der Direktor von CSUD – UVT; der Vorsitzende des Ausschusses für die Tätigkeit der wissenschaftlichen Forschung, des künstlerischen Schaffens und der sportlichen Leistung des UVT-Senats und der Direktor der Abteilung für wissenschaftliche Forschung und Universitätsgründung.

Artikel 17

Die BCSCCU besteht aus neun Mitgliedern, darunter: drei De-jure-Mitglieder – der für die Strategie von Forschung, Entwicklung, Innovation, künstlerischem Schaffen und sportlicher Leistung verantwortliche Vizekanzler, der Präsident des Ausschusses für die Tätigkeit der wissenschaftlichen Forschung und der künstlerischen Leistung Gründung und sportliche Leistung des UVT-Senats, des Direktors der Abteilung für wissenschaftliche Forschung und Universitätsgründung und sechs Lehrern oder Forschern der Universität. Ihre Ernennung erfolgt durch offene Abstimmung unter den CSCCU-Mitgliedern auf Grundlage der Vorschläge des Vizerektors, der für die Strategie von Forschung, Entwicklung, Innovation, künstlerischem Schaffen und sportlicher Leistung verantwortlich ist, wobei die Repräsentativität der drei großen wissenschaftlichen Bereiche gewahrt bleibt: (i) exakte Wissenschaften/Naturwissenschaften; (ii) Wirtschafts- und Sozialwissenschaften; (iii) Geistes- und Berufswissenschaften. Die Tätigkeit des BCSCCU wird von einem Sekretär ohne Stimmrecht unterstützt, der vom Rektor aus dem Lehr- oder Forschungspersonal des UVT ernannt wird.

Artikel 18

Die CSCCU kann auch Ehrenmitglieder ohne Stimmrecht haben. In diese Kategorie fallen Persönlichkeiten mit bedeutenden wissenschaftlichen und kreativen Aktivitäten innerhalb oder außerhalb der Universität, deren Meinungen die Forschungs- und Hochschulgründungsaktivitäten im UVT unterstützen können.

Artikel 19

Die CSCCU kann zu Beratungszwecken Personen zu den Sitzungen einladen, die Experten für die in der Sitzung besprochenen Angelegenheiten sind, jedoch kein Stimmrecht haben. Ihre Anwesenheit ist auf die Tagesordnungspunkte beschränkt, zu denen sie eingeladen sind.

Artikel 20

Die Aktivitäten der CSCCU werden vom Vizekanzler koordiniert, der für die Strategie von Forschung, Entwicklung, Innovation, künstlerischem Schaffen und sportlicher Leistung des UVT verantwortlich ist.

Artikel 21

21.1 Die CSCCU trifft sich monatlich zu ordentlichen Sitzungen und bei Bedarf zu außerordentlichen Sitzungen, auf Einberufung des für die Strategie der Forschung, Entwicklung, Innovation, künstlerischen Schaffens und sportlichen Leistung der UVT zuständigen Vizerektors oder auf Antrag eines Drittels der Mitglieder der Ratsmitglieder. Besprechungen können online oder persönlich stattfinden.

21. 2. Die BCSCCU trifft sich alle zwei Wochen zu ordentlichen Sitzungen und bei Bedarf zu außerordentlichen Sitzungen auf Einberufung des für die Strategie der Forschung, Entwicklung, Innovation, künstlerischen Schaffens und sportlichen Leistung des UVT verantwortlichen Vizekanzlers. Besprechungen können online oder persönlich stattfinden.

Artikel 22

Das Quorum der CSCCU wird durch die Anwesenheit von mindestens der Hälfte plus einem der Gesamtzahl der Mitglieder gewährleistet, und die Beschlüsse der CSCCU werden mit einfacher Mehrheit der Anwesenden gefasst. Die Beschlüsse des CSCCU werden im Protokoll jeder Sitzung festgehalten.

Artikel 23

CSCCU-Entscheidungen sind keine Verwaltungsakte, die Rechte und Pflichten begründen, sondern lediglich Empfehlungen für die Geschäftsführung von UVT. Die von CSCCU entwickelten Studien, Berichte, Empfehlungen und Vorschläge werden dem Vorstand zur Analyse und Genehmigung vorgelegt.

Artikel 24

Jährlich erstellt CSCCU einen Tätigkeitsbericht und trägt zum Bericht des Vorstands von UVT bei.

Artikel 25

Wenn ein CSCCU-Mitglied seine Tätigkeit einstellt, wird unter Berücksichtigung der Anforderungen des Nominierungsverfahrens ein neues Mitglied aus demselben Wissenschaftszweig nominiert.

Artikel 26

Die logistische und informationelle Unterstützung, die das CSCCU zur Erfüllung seiner Mission und Aufgaben benötigt, wird vom Department for Scientific Research and University Creation (DCSCU) bereitgestellt, das die Kommunikation mit den CSCCU-Mitgliedern, die Erstellung von Protokollen, die Aufzeichnung und Archivierung von CSCCU-Dokumenten sowie organisatorische Maßnahmen sicherstellt Unterstützung der aktuellen Aktivitäten der CSCCU.

Artikel 27

Die Amtszeit des CSCCU-Mitglieds beträgt maximal vier Jahre und fällt mit der Amtszeit des Vorstands der UVT zusammen.

Kapitel 4 – Schlussbestimmungen

Artikel 28

Diese Regelung wurde in der Vorstandssitzung vom 16.04.2020 genehmigt und in der Sitzung des UVT-Senats vom 27.04.2020 genehmigt

Anhang mit den am UVT vertretenen Wissenschaftszweigen

  1. Mathematik
  2. Informatik
  3. Physik
  4. Chemie und Chemieingenieurwesen
  5. Erd- und Atmosphärenwissenschaften
  6. Biologie
  7. Rechtswissenschaften
  8. Kommunikationswissenschaft
  9. Soziologie
  10. Politikwissenschaften
  11. Wirtschaft
  12. Psychologie und Verhaltenswissenschaften
  13. Philologie
  14. Philosophie
  15. Geschichte
  16. Theologie
  17. Arte
  18. Wissenschaft des Sports und der Leibeserziehung