DSGVO - UVT

Grundlegende Rechtsvorschriften und unterstützende Dokumente zum Schutz personenbezogener Daten

Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG ( Allgemeine Datenschutzverordnung) (Text mit EWR-Relevanz).

Reg 679/2016 – Lesen Sie hier mehr!

Gesetz Nr. 190/2018 über Maßnahmen zur Umsetzung der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung)

Etappe 190 / 2018 – Lesen Sie mehr

ENTSCHEIDUNG Nr. 174 vom 18. Oktober 2018 bezüglich der Liste der Vorgänge, für die eine Bewertung der Auswirkungen auf den Schutz personenbezogener Daten obligatorisch ist. Verdeutlicht die Notwendigkeit, einen wirksamen Schutz der Rechte von Personen zu gewährleisten, deren personenbezogene Daten verarbeitet werden, insbesondere im Fall bestimmter Verarbeitungsvorgänge personenbezogener Daten, die aufgrund der Art der verarbeiteten Daten Risiken für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen darstellen. den Zweck der Verarbeitung, die Besonderheiten der Kategorien der betroffenen Personen oder die für die Datenverarbeitung verwendeten Mechanismen.

Bestimmung 174/2018 ANSPDCP – Lesen Sie mehr

Indikativer Leitfaden für die Anwendung der Allgemeinen Datenschutzverordnung für Betreiber, herausgegeben von der Nationalen Aufsichtsbehörde für die Verarbeitung personenbezogener Daten (ANWENDUNGSBEREICH, Grundsätze, Pflichten, Schutzmethoden)

ANSPDCP-Leitfaden zur Verarbeitung personenbezogener Daten – Lesen Sie mehr

Das Handbuch der europäischen Gesetzgebung zum Datenschutz wird in Zusammenarbeit zwischen der Agentur für Grundrechte der Europäischen Union (FRA) und dem Europarat zusammen mit der Kanzlei des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte erstellt. Es ist das Handbuch Nummer drei in einer Reihe von Rechtshandbüchern, die in Zusammenarbeit zwischen der FRA und dem Europarat erstellt wurden. Der Zweck des Handbuchs besteht darin, das Bewusstsein für die Datenschutzbestimmungen innerhalb der Europäischen Union und in den Mitgliedstaaten des Europarates zu schärfen und das Wissen darüber zu verbessern, und dient als wichtigster Bezugspunkt für die Leser.

DP-Handbuch – 2014 – Lesen Sie mehr

Es handelt sich um ein Handbuch der europäischen Gesetzgebung zum Datenschutz in englischer Sprache. Es wurde in Zusammenarbeit zwischen der Agentur für Grundrechte der Europäischen Union (FRA) und dem Europarat zusammen mit der Kanzlei des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte erstellt , die Ausgabe 2018 im Vergleich zum vorherigen Handbuch aus dem Jahr 2014.

DP-Handbuch – 2018 – Lesen Sie mehr

g) Die Empfehlungen der europäischen Arbeitsgruppen. Uns liegen mehrere Empfehlungen europäischer Arbeitsgruppen aus Sicht der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 vor, nämlich:

WP 242.1,242244244.1243248249250,

 251253,254256257259260

Schritte zur Einhaltung der DSGVO

1. Managementtreffen
2. Personalausstattung für die Ernennung des Datenschutzbeauftragten
3. Der stufenweise Compliance-Plan für die DSGVO-Compliance der Organisation
4. Beschluss zur Einrichtung des Arbeits-/Unterstützungsteams – Abteilungsleiter /
Dienstleistungen
5. Schulung speziell zum Schutz personenbezogener Daten mit dem Team
Arbeit und Leiter von Abteilungen / Diensten
6. Spezifische Schulung zum Schutz personenbezogener Daten im Ganzen
Personal (erfolgt periodisch zu von der Geschäftsleitung festgelegten Fristen)
7. Vervollständigung des Aufzeichnungsregisters der Zeichendatenverarbeitung
Personal (Rückverfolgbarkeitstabellen)
8. Bewertung des Computersystems unter dem Gesichtspunkt des Schutzes
persönliche Daten
9. Bewertung unter dem Gesichtspunkt des Schutzes personenbezogener Daten
physisches Dokumentensicherheitspersonal
10. Ausarbeitung und Umsetzung eines Risikobehandlungsplans
11. Identifizierung, Analyse, Bewertung von Informationsrisiken
12. Risikobewertung bei DCP
13. Richtlinien, Verfahren, Anhänge zu den Verfahren (nach dem, was ich hatte
Rückverfolgbarkeitstabellen)
14. Durchführung einer DPIA (Data Privacy Impact Assessment)
15. Durchführung von IT-Schwachstellenscans und Penetrationstests
16. Geschäftskontinuitätsplan nach Ausfällen
Major / Notfallwiederherstellungsplan
17. Festlegung von Indikatoren zur dauerhaften Verbesserung des Systems
18. Prüfung der Indikatoren für kontinuierliche Verbesserung
19. Vorschläge zur dauerhaften Verbesserung

F&A

1. Vorstellung von UVT als Datenbetreiber

Der Geist der Western University of Timișoara ist von Leistung und Exzellenz geprägt, als schrittweises und dauerhaftes Ergebnis der Bemühungen, besser zu werden. UVT plädiert für eine Ausbildung, die sich an den unmittelbaren Bedürfnissen des Arbeitsmarktes orientiert und die neben wissenschaftlicher Leistung und sozioökonomischer Beschäftigung auch darauf abzielt, die menschliche Persönlichkeit als Ganzes sichtbar zu machen.

Neben der Rolle einer Ausbildungseinrichtung für Fachkräfte in bestimmten Kompetenzbereichen übernehmen wir auch die einer lebenswichtigen Institution für die westliche Region des Landes, die sich bewusst und bewusst an den großen regionalen und nationalen sozioökonomischen Herausforderungen beteiligt Rolle in der rumänischen Gesellschaft. Wir gehen davon aus, dass unsere Tätigkeit die Bedeutung widerspiegelt, die der Entwicklung der Gemeinschaft, in der wir tätig sind, beigemessen wird, eines Raums, in dem wir unsere im Laufe der Zeit erworbenen kulturellen und sozialen Werte prägen.

Über ihren Bildungsauftrag hinaus fördert die Western University of Timișoara eine Reihe von Werten und moralischen Prinzipien, um zukünftige Generationen zu vermitteln und zu leiten: Professionalität und Exzellenz; Solidarität und gegenseitiger Respekt; Anerkennung von Verdiensten; Wissenschaftsfreiheit¸ Individuelle und öffentliche Verantwortung; Transparenz; Ehrlichkeit; Diversität; Personalisierung; Erweitertes Wissen und Transdisziplinarität; Solidarität und gegenseitiger Respekt.

UVT ist die größte Universität im Westen des Landes und bietet ein vielfältiges und multikulturelles akademisches Umfeld. Die Universität des Westens wurde 1944 durch das Gesetzesdekret Nr. 660 von König Mihai I. gegründet, veröffentlicht im Amtsblatt Nr. 302 vom 30. Dezember 1944 mit den Fakultäten für Recht, Literatur und Philosophie, Naturwissenschaften, Humanmedizin, Veterinärmedizin, Pharmazie und Theologie.

Die UVT-Struktur umfasst: 11 Fakultäten, die 75 Bachelor-Studiengänge und über 90 Master-Studiengänge aus 34 verschiedenen Studienbereichen sowie Doktoratsstudien in 22 Bereichen anbieten, sowie die neue Masterstudiengangsdidaktik, die in den fünf verschiedenen Bachelor-Bereichen organisiert ist Studien.

Mit 27 fortschrittlichen Forschungszentren generiert UVT Wissen und überträgt es durch wissenschaftliche Forschung, Entwicklung, Innovation und Technologietransfer an die Gesellschaft.

UVT verfügt über 8 Wohnheime und bietet Platz für 3000 Studenten.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten durch den UVT-Datenbetreiber erfolgt durch:

  • Gesetz Nr. 1/2011, auch bekannt als „Nationales Bildungsgesetz“, mit späteren Änderungen und Ergänzungen;
  • Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG(DSGVO);
  • Gesetz Nr. 190/2018 über Maßnahmen zur Umsetzung der DSGVO und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG;
  • ENTSCHEIDUNG Nr. 174 vom 18. Oktober 2018 bezüglich der Liste der Vorgänge, für die eine Bewertung der Auswirkungen auf den Schutz personenbezogener Daten obligatorisch ist.
  • ANSPDCP-Leitfaden zur Verarbeitung personenbezogener Daten
  • Das Handbuch der europäischen Gesetzgebung zum Datenschutz wird in Zusammenarbeit zwischen der Agentur für Grundrechte der Europäischen Union (FRA) und dem Europarat zusammen mit der Kanzlei des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte erstellt.
  • Empfehlungen der europäischen Arbeitsgruppen aus Sicht der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016
  • Verordnung (EU) 2015/759 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2015 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 223/2009 und das Übereinkommen des MEN – National Institute of Statistics (INS) über die Datenverarbeitung für die Erstellung amtlicher Bildungs- und Berufsbildungsstatistiken;
  • Notverordnung der Regierung Nr. 133/2000 über gebührenpflichtige staatliche Universitäts- und Aufbaustudiengänge
  • Gesetz Nr. 288/2004 über die Organisation des Hochschulstudiums, mit späteren Änderungen und Ergänzungen
  • GESETZ Nr. 53 vom 24. Januar 2003 ARBEITSGESETZ neu veröffentlicht 2011, aktualisiert 2018
  • Notfallverordnung Nr. 97 vom 14. Juli 2005 über die Akten-, Wohnsitz-, Aufenthalts- und Identitätsdokumente rumänischer Staatsbürger, veröffentlicht im OFFIZIELLEN GAZETTE Nr. 719 vom 12. Oktober 2011;
  • ENTSCHEIDUNG Nr. 286 vom 23. März 2011 zur Genehmigung der Rahmenverordnung zur Festlegung allgemeiner Grundsätze für die Besetzung einer vakanten oder vorübergehend vakanten Stelle;
  • VERORDNUNG des Bildungsministers Nr. 3714/2018 vom 21. Mai 2018 bezüglich der Genehmigung der Verordnung über die Organisation, Funktionsweise und Operationalisierung des einheitlichen Immatrikulationsregisters rumänischer Universitäten;
  • Buchhaltungsgesetz Nr. 82 vom 24. Dezember 1991 (neu veröffentlicht)
  • Gesetz Nr. 365/2002 über den elektronischen Geschäftsverkehr, neu veröffentlicht, mit späteren Änderungen
  • BNR-Verordnung Nr. 6 – Verordnung der Rumänischen Nationalbank (BNR) Nr. 11.10.2006/6 – über die Ausgabe und Nutzung elektronischer Zahlungsinstrumente und die Beziehungen zwischen Teilnehmern an Transaktionen mit diesen Instrumenten
  • Rahmengesetz Nr. 153/2017 über die Gehälter von Mitarbeitern, die aus öffentlichen Mitteln bezahlt werden
  • Gesetz Nr. 129/2019 – zur Verhinderung und Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung sowie zur Änderung und Vervollständigung einiger normativer Gesetze

3. Zweck der Datenverarbeitung:

UVT gewährleistet die Verarbeitung personenbezogener Daten zum Zweck der Durchführung universitärer Aktivitäten mit folgenden Zielen: Zulassung zur Hochschulbildung; Bachelor-, Master-, Doktorats- und Postdoktorandenstudiengänge; Bildungsaktivitäten; Abschlussaktivitäten; Beschäftigungen; Erbringung von Dienstleistungen; Umsetzung von Projekten mit interner oder externer Finanzierung; wissenschaftliche Tätigkeiten.

4. Was sind personenbezogene Daten?

Personenbezogene Daten sind alle Informationen über eine identifizierte oder identifizierbare Person (betroffene Person). Zu den personenbezogenen Daten gehören: Name, Adresse, Personalausweis-/Reisepassnummer, Telefon, Einkommen, kulturelles Profil, IP-Adresse (Internet Protocol). Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt in Rechtlich und transparent, um Fairness in Bezug auf die natürlichen Personen zu gewährleisten, deren personenbezogene Daten verarbeitet werden.

Zu den von unserer Einrichtung verarbeiteten Daten gehören:

  • personenbezogene Daten, die für die Immatrikulation zum Studium oder zur Beschäftigung erforderlich sind: Name, Adresse, Personalausweis-/Reisepassnummer, Telefon, E-Mail-Adresse, Einkommen, kulturelles Profil, IP-Adresse;
  • Daten im Zusammenhang mit der allgemeinen und beruflichen Bildung, die für die Einschreibung in ein Studium oder eine Beschäftigung erforderlich sind: Zeugnisse, Diplome, Berufsbescheinigungen, Zeugnisse, Zeugnisse usw.;
  • Daten über die für eine Beschäftigung oder ein Studium erforderliche Berufserfahrung: Zeugnisse, Diplome, beschreibende Ergänzungen;
  • Videodaten im Zusammenhang mit Online-Aktivitäten in der Einrichtung sowie der Bewachung und dem Schutz der Vermögenswerte der Einrichtung und der Personen;
  • Finanzdaten, die für die Zahlung finanzieller Ansprüche von Arbeitnehmern oder Studenten erforderlich sind: Bescheinigungen, Konten, Krankheitsurlaub.
  • Persönliche Daten von Beschäftigten oder Studierenden zu besonderen Situationen: Vorstrafen, Zeugnisse, Erklärungen, Zeugnisse etc.

5. Wann werden personenbezogene Daten verarbeitet?

Gemäß den EU-Datenschutzbestimmungen erfolgt die Datenverarbeitung fair und rechtmäßig, für einen bestimmten und legitimen Zweck und nur für die Daten, die zur Erfüllung dieses Zwecks erforderlich sind. UVT verarbeitet personenbezogene Daten und gewährleistet deren Sicherheit und Vertraulichkeit.

Die Datenverarbeitung erfolgt in einer der folgenden Situationen:

  • Mit Einwilligung der betroffenen Person;
  • Personenbezogene Daten sind zur Erfüllung einer vertraglichen Pflicht gegenüber der betroffenen Person erforderlich;
  • Daten sind zum Schutz der betroffenen Person erforderlich;
  • Im Interesse der Institution, ohne die Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Personen zu beeinträchtigen.

6. Das Recht der Personen, deren Daten verarbeitet werden:

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7. Wie lange können die Daten aufbewahrt werden? Ist eine Aktualisierung der Daten erforderlich?

Abhängig von den Zwecken der Datenverarbeitung sowie den gesetzlichen Aufbewahrungspflichten werden die Daten für einen möglichst kurzen Zeitraum gespeichert. Die Daten werden regelmäßig aktualisiert.

DPO-Beauftragter – Westuniversität Timișoara

Email: gdpr@e-uvt.ro

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