COVID-19-Präventionsmaßnahmen
- UVT-Regeln und -Empfehlungen
- Präventionsplan
- Das Verfahren hinsichtlich der Art und Weise der Durchführung der Aktivitäten und der Umsetzung des Maßnahmenplans
- Best.-Nr. 5.338/1.082/2021
- Informationen zur Impfkampagne gegen COVID-19
- Informationen zu Mitarbeitern der Westlichen Universität Timisoara, die gegen COVID-19 geimpft sind
COVID-19-Formular
Dieses Formular richtet sich an Mitarbeiter und Studierende, um Informationen im Zusammenhang mit der SARS-COV-2-Pandemie auf UVT-Ebene zu übermitteln.
Obwohl wir mit einer Krise der öffentlichen Gesundheit konfrontiert sind, ist ein gleichberechtigter Zugang zu Bildung unerlässlich. Wir glauben an Bildung! Deshalb wollen wir, dass alle Studierenden unter strengen Infektionsschutzmaßnahmen an die Universität zurückkehren SARS-CoV-2. COVID-19 ist eine ansteckende Krankheit und keine Aktivität in der Gemeinschaft ist risikofrei. Der Zweck dieser Informationen besteht darin, klare Anweisungen zu geben, die umgesetzt und beachtet werden müssen, um im Rahmen der Prävention, Früherkennung und Kontrolle sicher arbeiten zu können COVID-19.
Besondere Aufmerksamkeit wird geschenkt um Situationen der Stigmatisierung von Studierenden und Mitarbeitern zu vermeiden, die dem Virus ausgesetzt waren. Durch die Umsetzung der empfohlenen Maßnahmen werden die Risiken einer Virusübertragung nicht beseitigt SARS-CoV-2, sondern trägt nur zu deren Reduzierung bei. Maskenpflicht für Studierende sowie für das gesamte Personal der Universitätseinheit sowohl während der Unterrichtszeit als auch in den Pausen, strenge Händehygiene, Reinigung und Desinfektion in den Hallen, Trennung und Einschränkung der Kontakte zwischen Studierenden, Nichtteilnahme der Studierenden in Klassen, die Fieber oder charakteristische Symptome einer Infektion mit zeigen SARS-CoV-2 sind wesentliche Präventionsmaßnahmen.
Der Beginn des akademischen Jahres Es erfordert ein breites gesellschaftliches Engagement im Kontext der Bedeutung eines fairen Zugangs zu Bildung und gleichzeitig die Notwendigkeit der Rechenschaftspflicht aller Beteiligten und die Einhaltung aller auf Universitätsebene vorgesehenen Regeln, das Ziel Ziel ist es, das Infektionsrisiko zu verringern.
Kontakttelefon: +40 755 240 212
Nr. krt. | Fakultät | reaktionsschnell | E-Mail |
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1 | Fakultät für Musik und Theater | Vortrag. Univ. Dr. Ardeleanu Roxana Sorana | roxana.ardeleanu@e-uvt.ro
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2 | Fakultät für Physik | Physik. Adrian Gruia | adrian.gruia@e-uvt.ro
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3 | Fakultät für Chemie, Biologie, Geographie | Veresan Marinela | marinela.veresan@e-uvt.ro
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4 | Fakultät für Politikwissenschaften, Philosophie und Kommunikationswissenschaften | Vortrag. Univ. Dr. Ioan Bus | ioan.bus@e-uvt.ro |
5 | Fakultät für Kunst und Design | Alex Michael | alexandru.mihai@e-uvt.ro
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6 | Fakultät für Soziologie und Psychologie | ||
7 | Fakultät für Wirtschaftswissenschaften und Betriebswirtschaftslehre | Madalin Dogaru | dorin.dogaru@e-uvt.ro
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8 | Fakultät für Leibeserziehung und Sport | Sever Georgevici | sever.georgevici@e-uvt.ro
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9 | Juristische Fakultät | Calin Milutin | calin.milutin@e-uvt.ro |
10 | Universität für Mathematik und Informatik | Ciprian Baciu | ciprian.baciu@e-uvt.ro
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11 | Fakultät für Literatur, Geschichte und Theologie | Vortrag. Univ. Dr. Gabriel Bardasan | gabriel.bardasan@e-uvt.ro
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- DSPJ Timis Maßnahmen zur Kontrolle und Vorbeugung einer Infektion mit dem neuen Coronavirus (COVID-19)
- Beratung zur Verwendung von Masken in der Gemeinschaft, bei der häuslichen Pflege und in Krankenhäusern im Kontext der aktuellen Verbreitungssituation des neuartigen Coronavirus (2019-nCoV)
- Zusätzliche Maßnahmen zur Begrenzung und Vorbeugung einer möglichen Erkrankung mit dem Coronavirus
- Gesundheitsministerium – Nützliche Tipps
Leitfaden zum COVID-19-Lehrrahmen 2020
GESETZGEBUNG
- Best.-Nr. 5.650/1.670/2020 zur Änderung der Verordnung des Ministers für Bildung und Forschung und des Gesundheitsministers Nr. 5.487/1.494/2020 für die Genehmigung von Maßnahmen zur Organisation der Aktivität innerhalb von Bildungseinheiten/Institutionen unter epidemiologisch sicheren Bedingungen zur Vorbeugung von Erkrankungen mit dem SARS-CoV-2-Virus
- Best.-Nr. 5487/1494/2020. MASSNAHMEN vom 31. August 2020 zur Genehmigung der Maßnahmen zur Organisation der Aktivität innerhalb von Bildungseinheiten/-institutionen unter epidemiologischen Sicherheitsbedingungen zur Prävention von SARS-CoV-2-Viruserkrankungen.
- GESETZ Nr. 55/2020 bezüglich einiger Maßnahmen zur Vorbeugung und Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie.
- GESETZ Nr. 203/2020 zur Änderung und Ergänzung des Gesetzes Nr. 55/2020 über einige Maßnahmen zur Vorbeugung und Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie.
- ENTSCHEIDUNG Nr. 668 vom 14. August 2020 bezüglich der Verlängerung des Alarmzustands auf dem Territorium Rumäniens ab dem 16. August 2020 sowie der Festlegung der Maßnahmen, die während dieses Zustands zur Vorbeugung und Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie angewendet werden.
- ENTSCHEIDUNG Nr. 782/2020 bezüglich der Verlängerung des Alarmzustands auf dem Territorium Rumäniens ab dem 15. September 2020 sowie der Festlegung der während dieses Zeitraums anzuwendenden Maßnahmen zur Verhinderung und Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie.
- ENTSCHEIDUNG Nr. 25/2020, des Nationalen Komitees für Notsituationen, über den Vorschlag von Maßnahmen, die während des Alarmzustands anzuwenden sind, um die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie zu verhindern und zu bekämpfen.
- Best.-Nr. 3577/831/2020 über die Maßnahmen zur Verhinderung einer Kontamination mit dem neuen Coronavirus SARS-CoV-2 und zur Gewährleistung der Ausübung der Tätigkeit am Arbeitsplatz unter Bedingungen der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes am Arbeitsplatz während des Alarmzustands.
- Best.-Nr. 4266/840/2020 für die Umsetzung der Maßnahmen in Bezug auf das Bildungssystem im Zusammenhang mit der Einführung des Alarmzustands auf dem Territorium Rumäniens.
- Best.-Nr. 4267/841/2020 zur Festlegung von Maßnahmen zur Vorbeugung und Bekämpfung von SARS-CoV-2-Erkrankungen in Bildungseinheiten/Institutionen, öffentlichen Einrichtungen und allen Strukturen, die der Unterordnung oder Koordination des Ministeriums für Bildung und Forschung unterliegen.
- GESETZ Nr. 319/2006, Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz, mit späteren Änderungen und Ergänzungen.
- Notfallverordnung Nr. 141 vom 19. August 2020 zur Festlegung von Maßnahmen für das ordnungsgemäße Funktionieren des Bildungssystems und zur Änderung und Ergänzung des Nationalen Bildungsgesetzes Nr. 1 von 2011.
Sonstige Dokumente, einschließlich interner Vorschriften
- Der Maßnahmen- und Normenplan für die Organisation der Aktivitäten innerhalb der Westlichen Universität Temeswar unter epidemiologischen Sicherheitsbedingungen zur Vorbeugung von Erkrankungen mit dem SARS-CoV-2-Virus.
- Das Verfahren bezüglich der Methode zur Durchführung von Lehrtätigkeiten und der Umsetzung des Maßnahmenplans zur Organisation von Aktivitäten innerhalb der Westlichen Universität Temeswar unter epidemiologisch sicheren Bedingungen zur Vorbeugung von Erkrankungen mit dem SARS-CoV-2-Virus.
- Interne Ordnungsregulierung von UVT.
- UVT-Karte
Die didaktischen Aktivitäten werden innerhalb des UVT gemäß der Methodik zur Organisation des Bildungsprozesses in einem Hybridregime oder ausschließlich online an der Westuniversität Timișoara im ersten Semester des akademischen Jahres 2020-2021 stattfinden.
I. ALLGEMEINE INFORMATIONEN ZUR SARS-CoV-2-INFEKTION
Die Abkürzung SARS-CoV-2 bedeutet schweres akutes respiratorisches Syndrom Coronavirus 2, während COVID-19 die durch dieses Virus verursachte Krankheit ist. Experten zufolge kann das neue Coronavirus leichte, grippeähnliche Symptome, aber auch schwere Erkrankungen wie eine Lungenentzündung verursachen. Menschen mit bestehenden chronischen Erkrankungen scheinen anfälliger für Komplikationen zu sein. Bisher gemeldete Vorerkrankungen umfassen Bluthochdruck und andere Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Diabetes, Lebererkrankungen und andere Atemwegserkrankungen.In den Körper eindringende Krankheitserreger:
- durch die Atemwege;
- durch den Verdauungstrakt;
- durch die Bindehautschleimhaut.
Übertragungsmodus:
a. auf dem Luftweg:
- Einatmen von Partikeln aus Husten, Niesen, Speichel, Rhinorrhoe (Nasensekret);
- Atmen durch den Mund und nicht durch die Nase;
- unbelüftete Räume;
- Annäherung an Personen in einer Entfernung von weniger als 1,5 m;
B. durch direkten Kontakt mit kontaminierten Gegenständen.
- Kontakt mit infizierten Personen;
- Berühren infizierter Gegenstände; häufige Besuche in überfüllten Gebieten;
- Besuch von Gebieten mit Infektionsausbrüchen;
- Berühren von Augen, Mund oder Nase mit den Händen ohne vorherige Desinfektion;
- unsachgemäße Händehygiene.
Erkrankungen, die ein erhöhtes Risiko für/durch eine Ansteckung mit dem Coronavirus darstellen:
- Diabetes;
- Herz-Kreislauf-Erkrankungen;
- Hypertonie;
- Erkrankungen der Atemwege.
Kategorien von Personen, die anfällig für eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 sind:
- schwangere Frau;
- die Älteren;
- Patienten mit immunsuppressiver Behandlung;
- Menschen mit Komorbiditäten (assoziierten Erkrankungen).
Die Symptome, die infizierte Menschen zeigen:
- Leichte Symptome (Halsschmerzen, trockener Husten, Fieber über 37,3 °C, veränderter Allgemeinzustand, Muskelschmerzen, Schüttelfrost, Kopfschmerzen, Müdigkeit, Appetitlosigkeit, Unwohlsein, Übelkeit, Erbrechen, Dysphonie/Heiserkeit, Müdigkeit, Niesen,
- Schwere Symptome (Lungenentzündung, akutes Atemversagen, vorübergehender Geruchs- und Geschmacksverlust)
- Keine Symptome (asymptomatisch)
Wesentliche Präventionsmaßnahmen:
- Pflicht zum Tragen einer Schutzmaske;
- strenge Händehygiene/Atemhygiene;
- Beschränkung des Kontakts mit anderen Personen auf maximal 15 Minuten und einen Abstand von mindestens 1,5 m;
- Reinigung der Unterkunfts- und Unterrichtsräume;
- Nichtteilnahme an Lehraktivitäten von Personen mit Fieber oder charakteristischen Symptomen.
Richtiger Umgang mit Masken:
- Waschen/desinfizieren Sie Ihre Hände, bevor Sie die Maske berühren.
- Überprüfen Sie die Maske auf Risse oder Löcher.
- Identifizieren Sie den oberen Teil, der über einen Metallstreifen oder eine harte Kante verfügen muss.
- Stellen Sie sicher, dass der farbige Teil der Maske nach außen zeigt;
- Legen Sie den Metallstreifen oder die harte Kante über die Nase.
- Bedecken Sie Nase, Mund und Kinn;
- Passen Sie die Maske auf das Gesicht an, ohne an den Seiten Freiräume zu lassen;
- Vermeiden Sie es, die Maske zu berühren;
- Entfernen Sie die Maske, indem Sie die Stange greifen;
- Halten Sie die Maske beim Abnehmen von Ihnen und Oberflächen fern;
- Werfen Sie die Maske nach Gebrauch sofort in den Mülleimer mit Deckel und Pedal, versehen mit einem Beutel darin, der durch Schilder und Pfeile gekennzeichnet ist;
- Waschen/desinfizieren Sie Ihre Hände, nachdem Sie die Maske entsorgt haben.
- Verwenden Sie keine zerrissene oder nasse Maske;
- Tragen Sie die Maske nicht nur über Ihrem Mund oder unter Ihrem Kinn;
- Tragen Sie keine zu weite Maske;
- Berühren Sie nicht die Vorderseite der Maske;
- Nehmen Sie die Maske nicht ab, um mit jemandem zu sprechen oder etwas anderes zu tun, bei dem Sie die Maske erneut berühren müssen.
- Lassen Sie Ihre Maske nicht in der Reichweite anderer Personen;
- Die Maske nicht wiederverwenden;
- Tauschen Sie die Maske nicht gegen die Maske einer anderen Person aus.
Handwaschtechnik:
Nach jedem Kontakt mit einer potenziell kontaminierten Oberfläche wird das Händewaschen mit Wasser und Seife für mindestens 20 Sekunden wie folgt durchgeführt:- Befeuchte deine Hände;
- Seife geben;
- reibe deine Hände;
- zwischen den Fingern waschen;
- Reinigen Sie Ihre Nägel;
- Waschen Sie auch die Außenseite der Handfläche.
- gründlich ausspülen;
- lösche dich selbst;
- Schalte das Wasser aus;
- Werfen Sie das Papiertuch in den Müll.
Das Händewaschen ist erledigt:
- nach dem Toilettengang;
- vor dem Essen;
- am Ende der Arbeit;
- während der Kaffeepause
Atemhygiene:
Atemhygiene/Hustenetikette ist eine Kombination von Maßnahmen, die darauf abzielen, die Übertragung von Atemwegserregern über Tröpfchen oder andere Atemwege zu minimieren. Keime können mit nur einem Niesen bis zu 1 Meter weit wandern. Zur Atemhygiene gehört Folgendes: Wenn Sie husten oder niesen, bedecken Sie Ihren Mund mit Ihrem gebeugten Ellbogen oder einem Taschentuch, das sofort weggeworfen wird, und waschen Sie dann Ihre Hände mit Wasser und Seife. Dadurch verhindern Sie die Ausbreitung von Keimen und Viren. Wenn Sie beim Husten die Hand an den Mund halten, können Sie später die Gegenstände und Oberflächen, die Sie berühren, kontaminieren.Physischer Abstand:
- Vermeiden Sie engen Kontakt mit anderen: Vermeiden Sie Händeschütteln, Umarmungen und Küsse;
- Vermeiden Sie Gedränge, insbesondere in schlecht belüfteten Räumen.
- Der physische Abstand muss in Innenräumen mit Maskenpflicht mindestens 1 Meter und im Freien ohne Maskenpflicht mindestens 1,5 Meter eingehalten werden. Indem Sie Abstand zu anderen Menschen halten, wird die Ausbreitung des Virus minimiert. Da potenziell infektiöse Partikel durch bloßes Sprechen verbreitet werden, verhindern das Tragen von Masken und die Einhaltung des Mindestabstands, dass diese Partikel andere Menschen erreichen;
- Verwenden Sie für Zahlungen die Karte anstelle von Bargeld.
- Nutzen Sie für kurze Strecken das alternative Fortbewegungsmittel (Fahrrad, Elektroroller oder zu Fuß).
Reinigung und Desinfektion von Unterkunfts- und Bildungsräumen:
In Bildungsräumen werden diese nach dem Reinigungs- und Desinfektionsplan durchgeführt. In den Unterkunftsräumen erfolgt dies gemäß dem Protokoll für Wohnheime.Erkennen der Symptome von COVID-19:
Die Inkubationszeit – der Zeitraum zwischen dem Zeitpunkt der Infektion und dem Auftreten der Symptome – beträgt bis zu 14 Tage. Die durchschnittliche Dauer der Symptome beträgt 5 Tage.- Die häufigsten Symptome von COVID-19 sind Fieber, trockener Husten und Müdigkeit.
- Andere Symptome, die weniger häufig auftreten und bei manchen Menschen auftreten können, sind: Schmerzen, verstopfte Nase, Bindehautentzündung, Kopfschmerzen, Halsschmerzen, Durchfall, Verlust des Geschmacks- und Geruchssinns, Ausschlag und Rötung der Finger und Zehen (sie sehen aus, als ob sie gefrostet wären). Diese Symptome sind normalerweise mild und treten allmählich auf.
- Die meisten Betroffenen erholen sich, ohne dass eine Behandlung im Krankenhaus erforderlich ist.
- Etwa jeder fünfte von COVID-1 betroffene Mensch hat einen schweren Verlauf mit Atemproblemen.
- Bei älteren Menschen und Menschen mit anderen Gesundheitsproblemen (Bluthochdruck, Herzerkrankungen, Diabetes, Krebs) besteht das Risiko von Komplikationen.
- Unabhängig vom Alter sollten Menschen, die unter Fieber und/oder Husten in Verbindung mit Atemproblemen (Dyspnoe), Schmerzen oder Druck in der Brust sowie Bewegungs- und Sprachstörungen leiden, professionelle medizinische Hilfe in Anspruch nehmen.
II. ANWEISUNGEN ZUR REDUZIERUNG DES ÜBERTRAGUNGSRISIKOS DES SARS-CoV-2-VIRUS
Lehrkräfte, die vor Beginn des Arbeitsprogramms spezifische Symptome einer potenziell ansteckenden Krankheit (Fieber, Husten, Kopfschmerzen, Halsschmerzen, Atembeschwerden, Durchfall, Erbrechen) aufweisen, isolieren sich zu Hause, nehmen Kontakt zum Hausarzt auf und benachrichtigen ihn unverzüglich die von der Hochschulleitung benannte verantwortliche Person durch Ausfüllen eines eigens dafür erstellten elektronischen Formulars. Bei der Beförderung vom Wohnort zur Hochschule und bei der Rückkehr sind die allgemeinen Verhaltensregeln der genehmigten Regeln für den öffentlichen Verkehr zu beachten:- Beim Einsteigen in öffentliche Verkehrsmittel und während der gesamten Fahrt besteht die Pflicht zum Tragen einer Schutzmaske, sodass Mund und Nase bedeckt sind.
- Beim Ein- und Aussteigen wird ein Mindestsicherheitsabstand zu anderen Personen eingehalten.
- Der Zugang zum Transportmittel erfolgt durch die Vordertür und das Aussteigen erfolgt durch die andere(n) Tür(en), sofern vorhanden;
- Die Beförderung in Kleinbussen ist nur auf Sitzplätzen gestattet.
- Beim Einsteigen und während des Transports werden die Hände häufig mit den Desinfektionslösungen aus den im Transportmittel befindlichen Spendern desinfiziert.
- Bei der Beförderung mit Taxi, Alternativbeförderung und Beförderung mit gemietetem Fahrer erfolgt die Beförderung ausschließlich auf den Rücksitzen, wobei beim Einsteigen in das Beförderungsmittel und für die gesamte Dauer eine Schutzmaske zu tragen ist Reise;
- Vermeiden Sie es, Augen, Nase und Mund zu berühren.
- Es werden hauptsächlich Zahlungen verwendet
- Setzen Sie Ihre Schutzmaske auf.
- respektieren Sie die physischen Distanzierungsmarkierungen;
- Desinfizieren Sie Ihre Schuhsohlen mit einer Lösung auf Chlorbasis.
- sich der epidemiologischen Triage unterziehen, die von der zu diesem Zweck benannten Person durchgeführt wird;
- Temperaturmessung mit einem berührungslosen Thermometer (die aufgezeichnete Temperatur darf 37,3 °C nicht überschreiten), zu der die in der Packungsbeilage des Geräts angegebene Fehlermarge hinzugerechnet werden kann;
- Beobachtung von Atemwegszeichen und -symptomen (z. B. häufiges Husten, häufiges Niesen, veränderter Allgemeinzustand);
- Wenn die gemessene Temperatur 37,3 °C überschreitet, wird empfohlen, die Temperaturmessung nach einer Ruhezeit von 2–5 Minuten zu wiederholen;
- Händedesinfektion;
- Die Fortbewegung innerhalb der Bildungseinrichtung erfolgt unter Einhaltung der physischen Distanz auf den durch entsprechende Markierungen vorgegebenen Wegen.
- Die Nutzung der Aufzüge erfolgt nur, wenn dies unbedingt erforderlich ist, und nur durch jeweils zwei Personen, die während der gesamten Nutzung des Aufzugs Schutzmasken tragen müssen.
- Das Lehrpersonal trägt sowohl während der Aktivitäten und in den Pausen als auch während des gesamten Aufenthalts in den UVT-Gebäuden eine Schutzmaske;
- Beim Betreten der Büros des Fachbereichs/Dekanats/Rektoratssekretariats wird eine verpflichtende Händedesinfektion durchgeführt, sowie beim Abrufen von Dokumenten oder anderen gemeinsam genutzten Materialien;
- Der Verzehr von Lebensmitteln erfolgt mit Vorsicht und unter Einhaltung der Hygienevorschriften.
- der physische Abstand von mindestens 1 Meter zwischen Personen im UVT eingehalten wird;
- das Lehrpersonal sorgt dafür, dass die Studierenden/Studierenden die Regeln bezüglich der Platzierung und Bewegung im Raum einhalten; Sie sorgen auch bei sportlichen Aktivitäten/Facharztpraxen für die Einhaltung der Hygiene- und Abstandsregeln;
- Am Ende jeder didaktischen Aktivität hat der Lehrer die Aufgabe, die Fenster zur Belüftung zu öffnen; sie werden erst zu Beginn der nächsten didaktischen Aktivität geschlossen. Am Ende des Tages wird der für die didaktische Aktivität vorgesehene Raum belüftet;
- Das auf der Ebene jeder Fakultät ernannte Lehrpersonal wird die Studierenden über die Maßnahmen zur Verhinderung einer Infektion mit SARS-CoV-2 informieren und schulen. Die Schulung zur Einhaltung der Maßnahmen zum Schutz und zur Vorbeugung einer Infektion mit SARS-CoV-2 wird am ersten Tag des Studienjahres und mindestens einmal pro Woche durchgeführt;
- die gesamte akademische Gemeinschaft muss bei der Beobachtung von Studierenden/Auszubildenden zusammenarbeiten, um das Infektionsrisiko zu verringern;
- Lehrkräfte sind verpflichtet, die von der UVT-Leitung benannte verantwortliche Person zu benachrichtigen, wenn Studierende/Studierende während der Unterrichtszeit Atemwegssymptome (z. B. Husten, Fieber, Atembeschwerden) oder andere Symptome einer Infektionskrankheit (Erbrechen, Myalgie, veränderter Allgemeinzustand) aufweisen ), mit oder ohne Temperaturanstieg, um das Isolationsprotokoll anzuwenden;
- Das Lehrpersonal führt während der gesamten Lehrtätigkeit eine tägliche Beobachtungstriage der Studierenden/Auszubildenden durch.
- Wenn nach der Beobachtungstriage Fälle von Personen festgestellt wurden, bei denen der Verdacht auf eine Infektion mit COVID-19 besteht, kommt das Isolationsprotokoll für Studierende/Auszubildende zur Anwendung;
- Im Falle der Notwendigkeit, zu Hause isoliert zu werden, wird der Arbeitnehmer auf der Grundlage der Bescheinigung, die ihm der Hausarzt nach der Zeit der häuslichen Isolation ausstellt, in Urlaub genommen;
- Im Falle einer institutionalisierten Quarantäne erfolgt die Rückkehr an den Arbeitsplatz mit einer Bescheinigung über den Krankenurlaub, die auf der Grundlage des epidemiologischen Gutachtens des DJSP Timiș am Ende des Quarantänezeitraums ausgestellt wird;
- alle Anweisungen des Präventions- und Schutzplans sowie die vom Arbeitgeber erstellten eigenen Arbeitsschutzanweisungen zur Verhinderung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 einhalten;
- desinfizieren Sie den Arbeitsplatz und die für Ihre Tätigkeit notwendigen Gegenstände;
- Waschen und desinfizieren Sie Ihre Hände häufig;
- die in den Bildungs- und Unterkunftsräumen vorgesehenen Fahrspuren identifizieren und nutzen;
- Vermeiden Sie es, in Gemeinschaftsräumen zu stehen.
- Respektieren Sie den Abstand der Pausen, sodass die Anzahl der in den Sanitärbereichen und Gemeinschaftsräumen anwesenden Personen begrenzt ist, mit dem Ziel, den physischen Abstand einzuhalten.
- Um den Personenstrom zu regulieren, der die Toiletten nutzt, werden die Anweisungen auf den Plakaten am Eingang dieser Räume bezüglich der maximalen Anzahl von Personen, die gleichzeitig Zugang haben können, beachtet.
die ausgehängten Hygieneregeln respektieren;
- Bei Heimarbeit oder Telearbeit werden die Arbeitnehmer ihre Tätigkeit unter Koordination des Arbeitgebers und entsprechend ihrer Ausbildung und Ausbildung sowie den vom Arbeitgeber erhaltenen Weisungen ausüben, um sie keinem Risiko auszusetzen berufsbedingter Verletzung oder Erkrankung oder epidemiologischer Kontamination mit dem Coronavirus SARS-CoV-2, weder er selbst noch andere Personen, die durch seine Handlungen oder Unterlassungen während des Arbeitsprozesses betroffen sein könnten;
- Vermeiden Sie so weit wie möglich die Kommunikation über gedruckte Dokumente sowohl innerhalb als auch außerhalb der Einheit/Institution, um den direkten Kontakt zwischen Personen einzuschränken. die Verbreitung von Dokumenten sollte hauptsächlich elektronisch erfolgen;
- krankheitsgefährdetes Personal (z. B. ältere Menschen, Menschen mit Diabetes oder anderen chronischen Erkrankungen, Menschen mit geschwächtem Immunsystem) kehrt mit der Stellungnahme des Arbeitsmediziners an die Hochschule zurück;
- Vermeiden Sie den Kontakt mit Menschen, die kürzlich in das Land zurückgekehrt sind.
- Vermeiden Sie den Kontakt mit Menschen, die an Atemwegsinfektionen leiden.
- Vermeiden Sie Krankenhäuser, wenn Sie nicht mit dem Coronavirus infiziert sind oder ernsthafte Erkrankungen haben;
- keinen Kontakt zu Menschen in häuslicher Isolation haben, unabhängig davon, ob sie spezifische Symptome des Coronavirus aufweisen oder nicht;
- Vermeiden Sie den Kontakt mit anderen Menschen durch Gesten wie: Händeschütteln, Umarmen, Wangen- oder Händeküsse;
- Vermeiden Sie die Verwendung einer Klimaanlage.
- beschütze deine Lieben, stelle sie nicht bloß;
- Ältere Menschen sind anfällig für das neue Coronavirus, in vielen Fällen verläuft die Infektion tödlich. Aus diesem Grund müssen sie vorrangig geschützt werden, indem direkter Kontakt (z. B. Umarmungen) vermieden und körperliche Distanz gewahrt wird.
III. Isolationsprotokoll für Lehrpersonal
Sie gilt für den Fall, dass Lehrkräfte der UVT bei Lehrtätigkeiten (zu deren Durchführung ihre physische Anwesenheit in den Gebäuden der UVT, einschließlich Wohnheimen erforderlich ist), Fieber und/oder Atemwegsbeschwerden (z. B. Husten, Atembeschwerden) oder andere Symptome aufweisen eine Infektionskrankheit (Erbrechen, Durchfall, Myalgie, veränderter Allgemeinzustand). Folgende Maßnahmen werden ergriffen:- die sofortige Isolierung des Lehrpersonals in den speziell für diesen Aspekt vorgesehenen Räumen auf der Ebene jedes UVT-Gebäudes;
- der Lehrer wird eine Maske tragen;
- das Lehrpersonal wird vom übrigen Kollegium getrennt und bis zur Übernahme betreut;
- Das Lehrpersonal verlässt die Hochschule in Begleitung und wird je nach Gesundheitszustand nach Hause oder in eine Gesundheitseinrichtung geschickt.
Die individuellen Schutzmaßnahmen werden strikt eingehalten. Zur Belüftung öffnet sich ein Fenster.
Die Personen, mit denen der Tatverdächtige über einen längeren Zeitraum Kontakt hatte (mehr als 20 Minuten, in einem Abstand von weniger als 1,5 m und ohne Maske), werden informiert und sind verpflichtet, sich für 14 Tage in häuslicher Isolation unter Überwachung durch diese Personen zu begeben Anzeichen und Symptome einer Atemwegsinfektion.
Der Transport des Lehrers zum Hausarzt, zur Apotheke, zum Notdienst oder ins Krankenhaus erfolgt nicht, es sei denn, die Symptome/Anzeichen sind schwerwiegend. In diesem Fall wird der Notdienst 112 gerufen.
Die Person, die dem isolierten Lehrer hilft, muss den Kontakt mit ihm vermeiden, eine Maske tragen und sich mindestens 20 Sekunden lang gründlich die Hände waschen.
Der Raum wird nach dem Verlassen des Lehrers mit einem speziellen Desinfektionsmittel desinfiziert, um das Risiko einer Übertragung der Infektion auf andere Personen zu verringern.
Wenn während der Zeit der Isolation symptomatische Lehrkräfte die Sanitärgruppe nutzen, muss diese vor der Nutzung durch andere Personen mit zugelassenen Reinigungsmitteln gereinigt und desinfiziert werden.
Die Rückkehr des Lehrpersonals in die UVT zur Durchführung der Tätigkeiten, die eine physische Anwesenheit in der Einrichtung bzw. im Wohnheim erfordern, erfolgt mit einem ärztlichen Attest des behandelnden Arztes/Hausarztes, aus dem die Diagnose hervorgeht (sofern Gewissheit besteht, dass dies der Fall ist). (Symptome wurden nicht durch COVID-19 verursacht). Das ärztliche Attest wird vor der Rückkehr an die Universität im gescannten Format hochgeladen und bei der tatsächlichen Rückkehr wird das Originalzertifikat dem UVT-Register übergeben.
Sollte sich aufgrund der medizinischen Untersuchungen ein positiver COVID-19-Test des Lehrpersonals ergeben, werden die diesbezüglichen gesetzlichen Bestimmungen eingehalten.
Im Falle des Auftretens von Krankheitsfällen mit COVID-19 bei Lehrenden besteht die Pflicht, dies der Hochschulleitung mitzuteilen, die die DSP über den Vorfall informiert. DSP wird die epidemiologische Untersuchung durchführen und die Situation an der Hochschule gemeinsam mit der Leitung der Hochschule wie folgt analysieren:
- Szenario 1: Für den Fall, dass das Lehrpersonal Lehrtätigkeiten mit physischer Anwesenheit von Studierenden/Auszubildenden nur an einer einzigen Studienformation durchführte und nicht mit anderen Lehrkräften der Institutionen in Kontakt kama des Hochschulstudiums werden didaktische Tätigkeiten ausgesetzt, zu deren Erbringung die physische Anwesenheit von Studierenden/Studierenden der jeweiligen Studienrichtung an der Hochschule erforderlich ist;
- Szenario 2: Für den Fall, dass das Lehrpersonal nur an einer Studienformation Lehrtätigkeiten unter physischer Anwesenheit der Studierenden/Studierenden durchführte und dabei mit anderen Lehrkräften der Hochschule in Kontakt kam, wird die Lehrtätigkeit zur Erreichung von eingestellt die physische Anwesenheit der Studierenden/Auszubildenden an der Hochschule aus der jeweiligen Studiengruppe ist erforderlich und die Lehrenden, mit denen er in Kontakt gekommen ist, werden zu Hause isoliert;
- Szenario 3: Sofern die Lehrenden Lehrtätigkeiten unter physischer Anwesenheit von Studierenden/Studierenden in mehreren Studiengruppen durchgeführt haben und keinen Kontakt zu anderen Lehrenden der Hochschule hatten oder die Zahl der Lehrenden gering war, werden sie suspendiert didaktische Tätigkeiten, für die die physische Anwesenheit des Studierenden/der Studierenden in der Hochschule an den Studienformationen, mit denen er in Kontakt gekommen ist, und je nach Fall des Lehrpersonals, mit denen er in Kontakt gekommen ist, erforderlich ist, wird zu Hause isoliert ;
- Szenario 4: Für den Fall, dass das Lehrpersonal Lehrtätigkeiten unter physischer Anwesenheit von Studierenden/Studierenden mehrerer Studiengruppen durchführte und mit einer größeren Zahl von Lehrkräften der Hochschule in Kontakt kam, wird der Lehrbetrieb aus diesem Grund ausgesetzt Um eine physische Präsenz der Studierenden/Auszubildenden an der Hochschule zu erreichen, ist die Anwesenheit der gesamten Hochschule erforderlich.
Wir weisen darauf hin, dass die Umsetzung der in diesem Leitfaden empfohlenen Maßnahmen die Risiken einer Erkrankung an COVID-19 und der Übertragung des Virus SARS-CoV-2 nicht beseitigt, sondern lediglich zu deren Reduzierung beiträgt.
Arbeitsschutz-/SU-Büro,
Leiter der Personalabteilung,
RICHTLINIEN COVID-19 STUDENTEN/TRAINER 2020
GESETZGEBUNG
- Best.-Nr. 5.650/1.670/2020 zur Änderung der Verordnung des Ministers für Bildung und Forschung und des Gesundheitsministers Nr. 5.487/1.494/2020 für die Genehmigung von Maßnahmen zur Organisation der Aktivität innerhalb von Bildungseinheiten/Institutionen unter epidemiologisch sicheren Bedingungen zur Vorbeugung von Krankheiten mit dem SARS-CoV-2-Virus – Zugangslink
- Best.-Nr. 5487/1494/2020. MASSNAHMEN vom 31. August 2020 zur Genehmigung der Maßnahmen zur Organisation der Aktivität innerhalb von Bildungseinheiten/-institutionen unter epidemiologischen Sicherheitsbedingungen zur Prävention von SARS-CoV-2-Viruserkrankungen.
- GESETZ Nr. 55/2020 bezüglich einiger Maßnahmen zur Vorbeugung und Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie.
- GESETZ Nr. 203/2020 zur Änderung und Ergänzung des Gesetzes Nr. 55/2020 über einige Maßnahmen zur Vorbeugung und Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie.
- ENTSCHEIDUNG Nr. 668 vom 14. August 2020 bezüglich der Verlängerung des Alarmzustands auf dem Territorium Rumäniens ab dem 16. August 2020 sowie der Festlegung der Maßnahmen, die während dieses Zustands zur Vorbeugung und Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie angewendet werden.
- ENTSCHEIDUNG Nr. 782/2020 bezüglich der Verlängerung des Alarmzustands auf dem Territorium Rumäniens ab dem 15. September 2020 sowie der Festlegung der während dieses Zeitraums anzuwendenden Maßnahmen zur Verhinderung und Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie.
- ENTSCHEIDUNG Nr. 25/2020, des Nationalen Komitees für Notsituationen, über den Vorschlag von Maßnahmen, die während des Alarmzustands anzuwenden sind, um die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie zu verhindern und zu bekämpfen.
- Best.-Nr. 3577/831/2020 über die Maßnahmen zur Verhinderung einer Kontamination mit dem neuen Coronavirus SARS-CoV-2 und zur Gewährleistung der Ausübung der Tätigkeit am Arbeitsplatz unter Bedingungen der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes am Arbeitsplatz während des Alarmzustands.
- Best.-Nr. 4266/840/2020 für die Umsetzung der Maßnahmen in Bezug auf das Bildungssystem im Zusammenhang mit der Einführung des Alarmzustands auf dem Territorium Rumäniens.
- Best.-Nr. 4267/841/2020 zur Festlegung von Maßnahmen zur Vorbeugung und Bekämpfung von SARS-CoV-2-Erkrankungen in Bildungseinheiten/Institutionen, öffentlichen Einrichtungen und allen Strukturen, die der Unterordnung oder Koordination des Ministeriums für Bildung und Forschung unterliegen.
- GESETZ Nr. 319/2006, Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz, mit späteren Änderungen und Ergänzungen.
- Die Bewegung vom Eingang bis zum Raum, in dem die didaktische Aktivität durchgeführt wird, erfolgt unter Einhaltung des physischen Abstands auf den durch entsprechende Markierungen vorgegebenen Wegen.
- Desinfizieren Sie vor dem Klassenzimmer Ihre Hände und konsultieren Sie das Plakat zur Sitzverteilung im Klassenzimmer.
- Sofern die Sitzverteilung im Saal nicht angezeigt wird, nehmen Sie auf einem Sitzplatz Platz, sodass der physische Abstand von mindestens 1 Meter zum Kollegen links und rechts gewährleistet ist; es ist verboten, einem anderen Kollegen gegenüberzusitzen;
- Innerhalb der Halle erfolgt die Fortbewegung auf den vorher festgelegten Wegen mit entsprechender Markierung;
- Die Zusammensetzung der Ausbildung bleibt erhalten. Der Studierende/Auszubildende kann die Ausbildung während des Semesters nur in begründeten Fällen ändern. Kontakte zwischen Studierenden/Auszubildenden unterschiedlicher Studiengruppen werden vermieden;Notfallverordnung Nr. 141 vom 19. August 2020 zur Festlegung von Maßnahmen für das ordnungsgemäße Funktionieren des Bildungssystems und zur Änderung und Ergänzung des Nationalen Bildungsgesetzes Nr. 1 von 2011.
Sonstige Dokumente, einschließlich interner Vorschriften
- Der Maßnahmen- und Normenplan für die Organisation der Aktivitäten innerhalb der Westlichen Universität Temeswar unter epidemiologischen Sicherheitsbedingungen zur Vorbeugung von Erkrankungen mit dem SARS-CoV-2-Virus.
- Das Verfahren bezüglich der Methode zur Durchführung von Lehrtätigkeiten und der Umsetzung des Maßnahmenplans zur Organisation von Aktivitäten innerhalb der Westlichen Universität Temeswar unter epidemiologisch sicheren Bedingungen zur Vorbeugung von Erkrankungen mit dem SARS-CoV-2-Virus.
- Interne Ordnungsregulierung von UVT.
- UVT-Karte
Die didaktischen Aktivitäten werden innerhalb des UVT gemäß der Methodik zur Organisation des Bildungsprozesses in einem Hybridregime oder ausschließlich online an der Westuniversität Timișoara im ersten Semester des akademischen Jahres 2020-2021 stattfinden.I. ALLGEMEINE INFORMATIONEN ZUR SARS-CoV-2-INFEKTION
Die Abkürzung SARS-CoV-2 bedeutet schweres akutes respiratorisches Syndrom Coronavirus 2, während COVID-19 die durch dieses Virus verursachte Krankheit ist. Experten zufolge kann das neue Coronavirus leichte, grippeähnliche Symptome, aber auch schwere Erkrankungen wie eine Lungenentzündung verursachen. Menschen mit bestehenden chronischen Erkrankungen scheinen anfälliger für Komplikationen zu sein. Bisher gemeldete Vorerkrankungen umfassen Bluthochdruck und andere Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Diabetes, Lebererkrankungen und andere Atemwegserkrankungen.In den Körper eindringende Krankheitserreger:
- durch die Atemwege;
- durch den Verdauungstrakt;
- durch die Bindehautschleimhaut.
Übertragungsmodus:
a. auf dem Luftweg:
- Einatmen von Partikeln aus Husten, Niesen, Speichel, Rhinorrhoe (Nasensekret);
- Atmen durch den Mund und nicht durch die Nase;
- unbelüftete Räume;
- Annäherung an Personen in einer Entfernung von weniger als 1,5 m;
B. durch direkten Kontakt mit kontaminierten Gegenständen.
- Kontakt mit infizierten Personen;
- Berühren infizierter Gegenstände; häufige Besuche in überfüllten Gebieten;
- Besuch von Gebieten mit Infektionsausbrüchen;
- Berühren von Augen, Mund oder Nase mit den Händen ohne vorherige Desinfektion;
- unsachgemäße Händehygiene.
Erkrankungen, die ein erhöhtes Risiko für/durch eine Ansteckung mit dem Coronavirus darstellen:
- Diabetes;
- Herz-Kreislauf-Erkrankungen;
- Hypertonie;
- Erkrankungen der Atemwege.
Kategorien von Personen, die anfällig für eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 sind:
- schwangere Frau;
- die Älteren;
- Patienten mit immunsuppressiver Behandlung;
- Menschen mit Komorbiditäten (assoziierten Erkrankungen).
Die Symptome, die infizierte Menschen zeigen:
- Leichte Symptome (Halsschmerzen, trockener Husten, Fieber über 37,3 °C, veränderter Allgemeinzustand, Muskelschmerzen, Schüttelfrost, Kopfschmerzen, Müdigkeit, Appetitlosigkeit, Unwohlsein, Übelkeit, Erbrechen, Dysphonie/Heiserkeit, Müdigkeit, Niesen,
- Schwere Symptome (Lungenentzündung, akutes Atemversagen, vorübergehender Geruchs- und Geschmacksverlust)
- Keine Symptome (asymptomatisch)
Wesentliche Präventionsmaßnahmen:
- Pflicht zum Tragen einer Schutzmaske;
- strenge Händehygiene/Atemhygiene;
- Beschränkung des Kontakts mit anderen Personen auf maximal 15 Minuten und einen Abstand von mindestens 1,5 m;
- Reinigung der Unterkunfts- und Unterrichtsräume;
- Nichtteilnahme an Lehraktivitäten von Personen mit Fieber oder charakteristischen Symptomen.
Richtiger Umgang mit Masken:
- Waschen/desinfizieren Sie Ihre Hände, bevor Sie die Maske berühren.
- Überprüfen Sie die Maske auf Risse oder Löcher.
- Identifizieren Sie den oberen Teil, der über einen Metallstreifen oder eine harte Kante verfügen muss.
- Stellen Sie sicher, dass der farbige Teil der Maske nach außen zeigt;
- Legen Sie den Metallstreifen oder die harte Kante über die Nase.
- Bedecken Sie Nase, Mund und Kinn;
- Passen Sie die Maske auf das Gesicht an, ohne an den Seiten Freiräume zu lassen;
- Vermeiden Sie es, die Maske zu berühren;
- Entfernen Sie die Maske, indem Sie die Stange greifen;
- Halten Sie die Maske beim Abnehmen von Ihnen und Oberflächen fern;
- Werfen Sie die Maske nach Gebrauch sofort in den Mülleimer mit Deckel und Pedal, versehen mit einem Beutel darin, der durch Schilder und Pfeile gekennzeichnet ist;
- Waschen/desinfizieren Sie Ihre Hände, nachdem Sie die Maske entsorgt haben.
- Verwenden Sie keine zerrissene oder nasse Maske;
- Tragen Sie die Maske nicht nur über Ihrem Mund oder unter Ihrem Kinn;
- Tragen Sie keine zu weite Maske;
- Berühren Sie nicht die Vorderseite der Maske;
- Nehmen Sie die Maske nicht ab, um mit jemandem zu sprechen oder etwas anderes zu tun, bei dem Sie die Maske erneut berühren müssen.
- Lassen Sie Ihre Maske nicht in der Reichweite anderer Personen;
- Die Maske nicht wiederverwenden;
- Tauschen Sie die Maske nicht gegen die Maske einer anderen Person aus.
Handwaschtechnik:
Nach jedem Kontakt mit einer potenziell kontaminierten Oberfläche wird das Händewaschen mit Wasser und Seife für mindestens 20 Sekunden wie folgt durchgeführt:- Befeuchte deine Hände;
- Seife geben;
- reibe deine Hände;
- zwischen den Fingern waschen;
- Reinigen Sie Ihre Nägel;
- Waschen Sie auch die Außenseite der Handfläche.
- gründlich ausspülen;
- lösche dich selbst;
- Schalte das Wasser aus;
- Werfen Sie das Papiertuch in den Müll.
Das Händewaschen ist erledigt:
- nach dem Toilettengang;
- vor dem Essen;
- am Ende der Arbeit;
- während der Kaffeepause
Atemhygiene:
Atemhygiene/Hustenetikette ist eine Kombination von Maßnahmen, die darauf abzielen, die Übertragung von Atemwegserregern über Tröpfchen oder andere Atemwege zu minimieren. Keime können mit nur einem Niesen bis zu 1 Meter weit wandern. Zur Atemhygiene gehört Folgendes: Wenn Sie husten oder niesen, bedecken Sie Ihren Mund mit Ihrem gebeugten Ellbogen oder einem Taschentuch, das sofort weggeworfen wird, und waschen Sie dann Ihre Hände mit Wasser und Seife. Dadurch verhindern Sie die Ausbreitung von Keimen und Viren. Wenn Sie beim Husten die Hand an den Mund halten, können Sie später die Gegenstände und Oberflächen, die Sie berühren, kontaminieren.
Physischer Abstand:
- Vermeiden Sie engen Kontakt mit anderen: Vermeiden Sie Händeschütteln, Umarmungen und Küsse;
- Vermeiden Sie Gedränge, insbesondere in schlecht belüfteten Räumen.
- Der physische Abstand muss in Innenräumen mit Maskenpflicht mindestens 1 Meter und im Freien ohne Maskenpflicht mindestens 1,5 Meter eingehalten werden. Indem Sie Abstand zu anderen Menschen halten, wird die Ausbreitung des Virus minimiert. Da potenziell infektiöse Partikel durch bloßes Sprechen verbreitet werden, verhindern das Tragen von Masken und die Einhaltung des Mindestabstands, dass diese Partikel andere Menschen erreichen;
- Verwenden Sie für Zahlungen die Karte anstelle von Bargeld.
- Nutzen Sie für kurze Strecken das alternative Fortbewegungsmittel (Fahrrad, Elektroroller oder zu Fuß).
Reinigung und Desinfektion von Unterkunfts- und Bildungsräumen:
In Bildungsräumen werden diese nach dem Reinigungs- und Desinfektionsplan durchgeführt. In den Unterkunftsräumen erfolgt dies gemäß dem Protokoll für Wohnheime.Erkennen der Symptome von COVID-19:
Die Inkubationszeit – der Zeitraum zwischen dem Zeitpunkt der Infektion und dem Auftreten der Symptome – beträgt bis zu 14 Tage. Die durchschnittliche Dauer der Symptome beträgt 5 Tage.- Die häufigsten Symptome von COVID-19 sind Fieber, trockener Husten und Müdigkeit.
- Andere Symptome, die weniger häufig auftreten und bei manchen Menschen auftreten können, sind: Schmerzen, verstopfte Nase, Bindehautentzündung, Kopfschmerzen, Halsschmerzen, Durchfall, Verlust des Geschmacks- und Geruchssinns, Ausschlag und Rötung der Finger und Zehen (sie sehen aus, als ob sie gefrostet wären). Diese Symptome sind normalerweise mild und treten allmählich auf.
- Die meisten Betroffenen erholen sich, ohne dass eine Behandlung im Krankenhaus erforderlich ist.
- Etwa jeder fünfte von COVID-1 betroffene Mensch hat einen schweren Verlauf mit Atemproblemen.
- Bei älteren Menschen und Menschen mit anderen Gesundheitsproblemen (Bluthochdruck, Herzerkrankungen, Diabetes, Krebs) besteht das Risiko von Komplikationen.
- Unabhängig vom Alter sollten Menschen, die unter Fieber und/oder Husten in Verbindung mit Atemproblemen (Dyspnoe), Schmerzen oder Druck in der Brust sowie Bewegungs- und Sprachstörungen leiden, professionelle medizinische Hilfe in Anspruch nehmen.
II. ANWEISUNGEN ZUR REDUZIERUNG DES ÜBERTRAGUNGSRISIKOS DES SARS-CoV-2-VIRUS
1. Vor der Teilnahme an den Lehrveranstaltungen
Vor dem Besuch von Lehrveranstaltungen, Seminaren, Laboren, Übungen usw. müssen die Studierenden/Studenten zu Hause die tägliche Triage durchführen, indem sie ihre Körpertemperatur messen und ihren eigenen Gesundheitszustand beurteilen, wonach jeder über seine eigene Teilnahme an der Didaktik entscheidet Aktivitäten von diesem Tag.
Sie werden an diesem Tag nicht an den didaktischen Aktivitäten teilnehmen:- Personen mit einer Temperatur über 37,3 °C und/oder spezifischen Symptomen einer Infektion mit SARS-CoV-2 (Husten, Atembeschwerden: Kurzatmigkeit, Durchfall, Erbrechen) oder anderen ansteckenden Krankheiten;
- diejenigen, bei denen eine SARS-CoV-2-Infektion bestätigt wurde, während der Zeit der häuslichen Isolation;
- diejenigen, bei denen im Zeitraum der häuslichen Quarantäne/institutionalisierten Quarantäne enge Kontakte zu einer mit SARS-CoV-2 infizierten Person gemeldet werden.
Die Nichtteilnahme von Studierenden/Studierenden mit Symptomen am Lehrbetrieb ist zwingend erforderlich, um die Ausbreitung des Virus und die Erkrankung von Kollegen/Lehrkräften an COVID-19 zu verhindern.
Studierende/Auszubildende können an diesem Tag an den didaktischen Aktivitäten teilnehmen:- wenn sie in keiner der oben genannten Situationen gefunden werden;
- wenn sie ein negatives Ergebnis des COVID-19-Tests haben, wenn einer ihrer Familienangehörigen/nahen Personen Symptome einer Atemwegsinfektion aufweist;
- Personen mit typischen Symptomen einer Pollenallergie (bekannte Pollenallergien, laufende Nase mit klarem Nasenausfluss, tränende/juckende Augen).
Studierende, die sich in Wohnheimen aufhalten und eine Temperatur von mehr als 37,3 °C haben und/oder Symptome haben, die spezifisch für eine Infektion mit SARS-CoV-2 (Husten, Atembeschwerden: Kurzatmigkeit, Durchfall, Erbrechen) oder andere ansteckende Krankheiten sind, werden berücksichtigt das Isolationsprotokoll in den Räumlichkeiten zur vorübergehenden Isolation von Verdachtsfällen innerhalb des UVT. Studierende/Auszubildende, die nicht in Wohnheimen untergebracht sind, unterliegen der häuslichen Isolation. In beiden Fällen ist eine Benachrichtigung des Koordinators der didaktischen Aktivitäten zwingend erforderlich.
Im Falle einer häuslichen Isolation von Studierenden/Studierenden, die nicht im Wohnheim bleiben können, ist es außerdem zwingend erforderlich, sich an den Hausarzt zu wenden und die von der Hochschulleitung benannte verantwortliche Person unverzüglich durch Ausfüllen eines Formulars zu benachrichtigen speziell für diesen Zweck erstelltes elektronisches Formular.
2. Während des Transports von zu Hause/Unterkunft im Wohnheim zum Ort der Lehrtätigkeit und Rückkehr
Bei der An- und Abreise zur Hochschule beachten die Studierenden/Auszubildenden die allgemeinen Verhaltensregeln der genehmigten Verkehrsregeln, insbesondere die Einhaltung des Sicherheitsabstandes von mindestens 1 m und das Tragen einer Maske wie folgt:- Reisende sind verpflichtet, beim Einsteigen in das Verkehrsmittel und während der gesamten Fahrt eine Schutzmaske zu tragen, sodass Mund und Nase bedeckt sind;
- Beim Ein- und Aussteigen müssen die Passagiere einen Mindestsicherheitsabstand zueinander einhalten.
- Der Zugang der Passagiere zum Transportmittel erfolgt durch die Vordertür und das Aussteigen erfolgt durch die andere(n) Tür(en), sofern vorhanden;
- die Beförderung von Fahrgästen in Kleinbussen ist nur auf Sitzplätzen gestattet;
- Bei der Beförderung mit Taxis, Alternativbeförderungen und Beförderungen mit gemietetem Fahrer erfolgt die Personenbeförderung ausschließlich auf den Rücksitzen und die Fahrgäste sind verpflichtet, beim Einsteigen in das Beförderungsmittel und während der gesamten Dauer eine Schutzmaske zu tragen der Reise. - Desinfizieren Sie Ihre Hände häufig auf dem Weg nach oben und während des Transports mit den Desinfektionslösungen aus den im Transportmittel befindlichen Spendern.
- Vermeiden Sie es, Augen, Nase und Mund zu berühren.
- Es werden überwiegend elektronische Zahlungen eingesetzt.
3. Beim Betreten der Bildungseinheit:
- Setzen Sie Ihre Schutzmaske auf;
- Beachten Sie die auf dem Boden angebrachten physischen Abstandsmarkierungen.
- Desinfizieren Sie Ihre Schuhsohlen mit einer Lösung auf Chlorbasis.
- Sich der epidemiologischen Triage unterziehen, die von der zu diesem Zweck benannten Person durchgeführt wird;
- Die epidemiologische Triage ist obligatorisch, beinhaltet keine Erfassung personenbezogener Daten und besteht aus:
- Temperaturmessung mit einem berührungslosen Thermometer (die aufgezeichnete Temperatur darf 37,3 °C nicht überschreiten), zu der die in der Packungsbeilage des Geräts angegebene Fehlermarge hinzugerechnet werden kann;
- Beobachtung von Atemwegszeichen und -symptomen (z. B. häufiges Husten, häufiges Niesen, veränderter Allgemeinzustand).
- Wenn die gemessene Temperatur 37,3 °C überschreitet, wird empfohlen, die Temperaturmessung nach einer Ruhezeit von 2–5 Minuten zu wiederholen;
- Wenn festgestellt wird, dass die Temperatur über 37,3 °C liegt oder/und andere Atemwegssymptome vorliegen, wird dem betreffenden Studierenden/Auszubildenden der Zugang zur Unterrichtseinheit und sowohl dem Koordinator der didaktischen Aktivität als auch der verantwortlichen Person nicht gestattet COVID-19-Probleme.
Sollte der betreffende Studierende/Auszubildende nicht im Wohnheim untergebracht werden, wird er sich in häusliche Isolation begeben, wobei zwingend Kontakt zum Hausarzt aufzunehmen und die von der Hochschulleitung benannte verantwortliche Person unverzüglich durch Ausfüllen eines elektronischen Formulars zu benachrichtigen Formular, das speziell für diesen Zweck erstellt wurde.- Wenn Ihnen der Zutritt gestattet ist, desinfizieren Sie Ihre Hände und begeben Sie sich direkt in den Raum, in dem Ihre Lehrveranstaltungen stattfinden.
4. Während der Lehrtätigkeit:
- Während des Lehrbetriebs sowie in den Pausen und während des gesamten Aufenthaltes im Gebäude ist das Tragen einer Maske für Studierende/Studierende verpflichtend.
- die Bildung von Gruppen von Studierenden/Auszubildenden aus unterschiedlichen Studiengruppen wird vermieden;
- Studierende/Auszubildende achten während der Pausen auf die Einhaltung des Sicherheitsabstands;
- Studierende/Auszubildende teilen weder Speisen noch Getränke und tauschen keine persönlichen Gegenstände (Telefone, Tablets, Schreibgeräte);
- der Abstand der Pausen wird respektiert, so dass die Anzahl der in den Sanitärbereichen und Gemeinschaftsräumen anwesenden Personen begrenzt ist, mit dem Ziel, den physischen Abstand einzuhalten;
- Um den Personenstrom zu regulieren, der die Toiletten nutzt, werden die Anweisungen auf den Plakaten am Eingang dieser Räume bezüglich der maximalen Anzahl von Personen, die gleichzeitig Zugang haben können, beachtet.
- die ausgehängten Hygienevorschriften werden eingehalten;
- Die Nutzung der Aufzüge erfolgt nur bei unbedingter Notwendigkeit und nur durch zwei Personen gleichzeitig, die bei der Nutzung des Aufzugs stets Schutzmasken tragen müssen.
5. Bei sportlichen Aktivitäten:
- Es werden keine Sportgeräte verwendet, die von allen Studierenden/Auszubildenden gehandhabt werden (bzw. die Handhabung erfolgt ausschließlich durch das Lehrpersonal). andernfalls wird regelmäßig für eine angepasste Desinfektion gesorgt;
- Berühren Sie während der gesamten Aktivität im Sportunterricht Ihr Gesicht, Ihren Mund, Ihre Augen und Ihre Nase nicht mit unhygienischen Händen.
- Desinfizieren Sie Ihre Hände zu Beginn und am Ende des Sportunterrichts mit einem Desinfektionsmittel auf Alkoholbasis.
6. Bei Facharztpraxis:
- Studierende/Auszubildende verwenden nur zuvor gereinigte und desinfizierte Lehrmaterialien;
- Es werden einzelne Aktivitäten durchgeführt, um den Austausch von Materialien zu vermeiden.
- Die Nutzung didaktischer Materialien durch mehrere Studierende/Auszubildende wird auf ein Minimum beschränkt.
7. Bei Ankunft zu Hause/Unterkunft im Wohnheim:
- Berühren Sie nichts mit Ihren Händen.
- zieh deine Schuhe aus;
- Ziehen Sie sich aus, legen Sie Ihre Kleidung in den speziellen Schmutzwäschekorb und waschen Sie sie mit Chlor bei einer Temperatur von 60 °C;
- der Rucksack/die Tasche, die Handtasche und die Schlüssel werden am Eingang des Hauses hinterlassen;
- Duschen Sie oder waschen Sie zumindest die Bereiche, die dem Kontakt mit der Außenwelt ausgesetzt sind.
- Wischen Sie Ihr Telefon und Ihre Brille gründlich mit Alkohol ab.
- Reinigen Sie alle Oberflächen von Gegenständen, die Sie von draußen mitgebracht haben, mit Produkten auf Chlorbasis oder mit Wasser und Chlor in einer Konzentration von 2 %;
- Ziehen Sie Ihre Handschuhe aus, werfen Sie sie weg und waschen Sie Ihre Hände.
8. Während der Anwesenheit von Studierenden/Azubis in den Wohnheimen:
Beschreibung des Eingangs-, Bewegungs- und Ausgangsweges in/aus den UVT-Wohnheimen:
➔ Der Eingang zum Wohnheim erfolgt durch die Haupttür; Der Eingang ist mit selbstklebenden Plakaten und der Zugangsweg zu den Etagen und Räumen mit grünen Pfeilen gekennzeichnet. Für Studierende/Auszubildende, die im Erdgeschoss wohnen, erfolgt der Zugang zu den Räumen über die Haupttreppe ins 1. Obergeschoss, durch den Flur im 1. Obergeschoss und über die Nebentreppe hinunter ins Erdgeschoss.
➔ Der Zugang zu den Räumen der Mieter im 1., 2., 3. und 4. Obergeschoss erfolgt über das Haupttreppenhaus. Im 1., 2., 3. und 4. Obergeschoss erfolgt die Laufrichtung vom Haupttreppenhaus zum Nebentreppenhaus und im Erdgeschoss vom Nebentreppenhaus zum Haupttreppenhaus.
➔ Bei Bewegungen innerhalb des Wohnheims (Sanitärgruppen und Kochbüros) ist die Laufrichtung bezogen auf die jeweilige Ebene strikt einzuhalten. Beispiel: Studierende/Auszubildende im 1., 2., 3. und 4. Obergeschoss, die die Toiletten und Kochbüros nutzen, gelangen über die Nebentreppe ins Erdgeschoss zurück in den Raum, durchqueren dann den Flur und gehen dann über die Haupttreppe hinauf zum Etage, in der ich wohne.
➔ Studierende/Auszubildende im Erdgeschoss, die die Sanitärgruppen und Kochbüros nutzen, gelangen in den Raum zurück, indem sie durch den Flur zum Haupttreppenhaus gehen, dieses hinauf in das 1. OG, durch den Flur in der erlaubten Richtung gehen und nach unten gehen die Nebentreppe zum Erdgeschoss.
➔ Das Verlassen des Wohnheims für Studierende/Azubis der Etagen 4, 3, 2, 1 erfolgt direkt über die Nebentreppe zur Ausgangstür des Wohnheims. Studierende/Auszubildende, die im Erdgeschoss wohnen, gehen zum Verlassen des Wohnheims in der erlaubten Bewegungsrichtung durch den Flur, gehen die Haupttreppe in den 1. Stock hinauf und gehen in der erlaubten Bewegungsrichtung durch den Flur, dann nach unten Nebentreppe zur Ausgangstür im Erdgeschoss.
➔ In Situationen, in denen die Einhaltung der Sicherheitsabstände für den Verkehrsfluss nicht vollständig eingehalten werden kann, werden Wartebereiche auf der Höhe jedes Treppenabsatzes markiert, damit die Sicherheitsabstände gewährleistet werden können.- Um den Personenstrom zu steuern, der die Toiletten und Büros zum Kochen nutzt, werden die Informationen auf dem Plakat am Eingang dieser Räume bezüglich der maximalen Anzahl von Personen, die sich gleichzeitig darin aufhalten dürfen, beachtet.
- Die Kochbüros dienen ausschließlich der Zubereitung von Speisen, die im eigenen Zimmer verzehrt werden.
- Die gemeinsamen Lernräume in den Wohnheimen (Lesesäle) können während der Pandemie nicht genutzt werden.
- Jegliche Aktivität, an der mehr Personen als die genehmigte Anzahl an Raumgästen teilnehmen, ist verboten.
- Der Zutritt fremder Personen zu den Wohnheimen ist untersagt.
- Um die Ausbreitung des Virus einzudämmen, werden mehrere Räume zur Isolierung von Verdachtsfällen oder bestätigten SARS-CoV-2-Fällen zur Verfügung gestellt.
- Im Falle eines vermuteten oder bestätigten Falles von SARS-CoV-2 wird das Isolationsprotokoll umgesetzt und die DSP benachrichtigt oder der Notdienst 112 gerufen.
- Der Reiseverkehr innerhalb des Hostels wird eingeschränkt und Menschenansammlungen werden vermieden.
- In den öffentlichen Bereichen besteht Maskenpflicht.
- Studierende/Auszubildende respektieren individuelle Schutzmaßnahmen.
- Auf den Einsatz von Teppichen/Teppichen wird verzichtet.
- Studierende/Azubis, die im Wohnheim untergebracht sind, sind verpflichtet, die Räume regelmäßig sauber zu halten, zu desinfizieren und zu lüften.
- Auf Gemeinschaftsräume wird weitestgehend verzichtet und Aktivitäten finden im eigenen Zimmer statt.
Regeln, die von den Mietern der Studentenwohnheime beachtet werden müssen:
- In den Gemeinschaftsräumen der Wohnheime gilt eine Maskenpflicht.
- Jeglicher Besuch der Wohnheime ist untersagt.
- Es ist untersagt, die Kochbüros für andere Tätigkeiten als die Zubereitung von Speisen zu nutzen.
- Die Eingangs-, Warte-, Reise- und Ausgangswege der Studentenwohnheime sind zu respektieren.
- Studierende/Auszubildende, die sich im Wohnheim aufhalten, sind verpflichtet, regelmäßig sauber zu bleiben, zu desinfizieren und zu lüften
- Es wird empfohlen, dass Studierende/Auszubildende Gemeinschaftsräume weitestgehend meiden und Aktivitäten im Raum stattfinden
- Auf die Verwendung von Teppichen oder Vorlegern in Studentenwohnheimen wird verzichtet;
- Die Mieter sind in folgenden Fällen verpflichtet, der Wohnheimverwaltung die Abwesenheit vom zugewiesenen Zimmer anzuzeigen:
- weist spezifische Symptome auf;
- bei ihm wurde SARS-CoV-2 diagnostiziert;
- ist der direkte Kontakt einer diagnostizierten Person.
Bei Nichteinhaltung einer Regelung seitens der Mieter der Studentenwohnheime ist die Sanktion der Ausschluss aus dem Studentenwohnheim mit der Verpflichtung, das Zimmer innerhalb von 24 Stunden zu verlassen.Während der Essensausgabe in den Kantinen:
- Wenn möglich, ist es vorzuziehen, dass die Mahlzeit als Paket serviert wird, möglicherweise auf Vorbestellungsbasis.
- Die Tisch- und Zugangsabstände werden eingehalten, um Gedränge zu vermeiden.
- Die Einhaltung der Abstandsmaßnahmen gilt in jedem Kontext und in jedem Raum, sowohl am Tisch als auch bei den Durchgangsintervallen, der Zirkulation und der Verteilung von Lebensmitteln
- Es wird empfohlen, Einwegbesteck zu verwenden.
- Waschen Sie Ihre Hände und beachten Sie die Hygieneregeln vor und nach jeder Mahlzeit.
- Nehmen Sie Ihre Maske erst ab, wenn Sie sich an den Tisch setzen.
10. Weitere allgemeine Hinweise:
- Vermeiden Sie den Kontakt mit Personen, die kürzlich in das Land zurückgekehrt sind.
- Vermeiden Sie den Kontakt mit Personen, die an Atemwegsinfektionen leiden.
- Vermeiden Sie Krankenhäuser, wenn Sie nicht mit dem Coronavirus infiziert sind oder unter schwerwiegenden Erkrankungen leiden.
- Kommen Sie zu Hause nicht mit Menschen in Selbstisolation in Kontakt, unabhängig davon, ob diese bestimmte Coronavirus-Symptome haben oder nicht.
- Vermeiden Sie den Kontakt mit anderen Menschen durch Gesten wie Händeschütteln, Umarmen, Wangen- oder Händeküsse.
- Vermeiden Sie die Verwendung einer Klimaanlage; Werden jedoch klimatisierte Räume mit Umluft genutzt, erfolgt die Vernebelung einmal pro Woche, vorzugsweise am Ende der Woche, und die Anlage wird gemäß den Herstellerangaben desinfiziert.
- Vermeiden Sie so weit wie möglich die Kommunikation über gedruckte Dokumente sowohl innerhalb als auch außerhalb der Universität, um den direkten Kontakt zwischen Menschen einzuschränken. Die Verbreitung von Dokumenten sollte hauptsächlich elektronisch erfolgen.
- Schützen Sie Ihre Lieben, stellen Sie sie nicht bloß.
- Interaktion mit älteren Menschen: Ältere Menschen sind anfällig für das neue Coronavirus, in vielen Fällen verläuft die Infektion tödlich. Deshalb müssen sie vorrangig geschützt werden, indem direkter Kontakt (z. B. Umarmungen) vermieden und ein physischer Abstand von 1,5 Metern eingehalten wird. Wenn Sie auf ältere Menschen treffen und den Sicherheitsabstand nicht einhalten können, empfiehlt sich das Tragen einer Maske.
- Flüssigkeitszufuhr ist unter allen Bedingungen wichtig, unabhängig vom aktuellen epidemiologischen Kontext.
- Der/die Studierende/Auszubildende ist in folgenden Fällen verpflichtet, die Hochschule über seine/ihre Abwesenheit zu informieren:
- weist spezifische Symptome einer SARS-CoV-2-Infektion auf;
- bei ihm wurde SARS-CoV-2 diagnostiziert;
- ist direkter Kontakt einer mit SARS-CoV-2 diagnostizierten Person und befindet sich in Quarantäne.
Die Nichteinhaltung einer Regel durch Studierende/Auszubildende wird gemäß den geltenden gesetzlichen Bestimmungen strafrechtlich verfolgt.
Risikogruppen- Studierende/Auszubildende, die einer Risikogruppe angehören (zum Beispiel mit schweren chronischen Atemwegserkrankungen, schwerem Übergewicht, Typ-I-Diabetes, entzündlichen Erkrankungen, Immun-/Autoimmunerkrankungen, seltenen Erkrankungen, erblichen Stoffwechselerkrankungen, Behinderungen, immunsuppressiver Behandlung), werden wieder in den Lehrbetrieb aufgenommen die ihre physische Anwesenheit erfordern, mit Genehmigung und spezifischen Empfehlungen des behandelnden Arztes. Für sie werden von den Vertretern der Hochschulen gegebenenfalls Lösungsansätze für die Sicherstellung des Bildungsprozesses online/durch Technik und Internet oder unter erhöhten Sicherheitsbedingungen erarbeitet.
- Bei Studierenden/Studierenden mit chronischen Erkrankungen wird die Einhaltung von Schutz- und Hygienemaßnahmen verstärkt überwacht.
- Studierende/Studierende mit chronischen Erkrankungen, die Bedenken gegen die Wiederaufnahme von Lehraktivitäten haben, die ihre physische Anwesenheit erfordern, können sich von den sie betreuenden Fachärzten und Psychologen über die zusätzlichen Maßnahmen beraten lassen, die für ein sicheres Gefühl erforderlich sind.
- Studierende/Auszubildende, die mit einer Person, die einer Risikogruppe angehört, in der gleichen Wohnung wohnen, können grundsätzlich in die Bildungseinrichtung zurückkehren. In bestimmten Fällen kann dies nach konkreter und individueller Abwägung des Krankheitsgrades der jeweiligen Person und der Gefahr einer Ansteckung mit SARS-CoV-2, die der Studierende/Azubi an die Daheimgebliebenen übertragen kann, empfehlenswert sein durch die ärztliche Anordnung, dass der Studierende/Auszubildende für einen bestimmten Zeitraum nicht physisch an den didaktischen Aktivitäten teilnimmt, zu deren Durchführung die physische Anwesenheit von Studierenden/Auszubildenden in Hochschuleinrichtungen erforderlich ist. Für diejenigen, die nicht zur Lehrtätigkeit zurückkehren können, werden Vertreter von Hochschuleinrichtungen versuchen, Lösungen zu finden, um den Online-Bildungsprozess sicherzustellen;
- Studierende/Studenten mit Behinderungen werden unter Berücksichtigung der Besonderheiten der Erkrankung davon profitieren, wenn sie die Informationen anpassen und die Regeln der Prävention in geeigneter Weise für die spezifische Behinderung erlernen.
III. Isolationsprotokoll für erkrankte Studierende/Studenten
Wenn die Studierenden/Auszubildenden während der Lehrtätigkeit sowie während ihrer Anwesenheit in den Wohnheimen Fieber und/oder Atemwegsbeschwerden (z. B. Husten, Atembeschwerden) oder andere Symptome einer Infektionskrankheit (Erbrechen, Durchfall, Myalgie, veränderte Symptome) zeigen Allgemeinzustand) kommt das Isolationsprotokoll für erkrankte Studierende/Studierende zur Anwendung.
1. Treten die Symptome während der Lehrtätigkeit auf, werden folgende Maßnahmen ergriffen:
- Die unmittelbare Isolierung des Studenten/Auszubildenden in den speziell für diesen Aspekt vorgesehenen Räumen auf der Ebene jedes Gebäudes
- Der Student/Azubi trägt eine Maske.
- Der Student/Auszubildende wird vom Rest der Studiengruppe/Kollegen getrennt und bis dahin betreut
- Der Studierende/Auszubildende verlässt die Hochschule in Begleitung.
- Die individuellen Schutzmaßnahmen werden strikt eingehalten. Zur Belüftung öffnet sich ein Fenster.
- Der Transport des Studierenden/Auszubildenden zum Hausarzt, zur Apotheke, zum Notdienst oder ins Krankenhaus erfolgt nur, wenn die Symptome schwerwiegend sind. In diesem Fall wird der Notdienst 112 gerufen.
- Die Person, die dem isolierten Schüler/Lernenden hilft, muss den Kontakt mit ihm/ihr vermeiden, eine Maske tragen und sich mindestens 20 Sekunden lang gründlich die Hände waschen.
- Der Raum wird nach dem Verlassen des Studierenden/Auszubildenden mit einem speziellen Desinfektionsmittel desinfiziert, um das Risiko einer Übertragung der Infektion auf andere Personen zu verringern.
- Wenn der Student/Auszubildende während der Isolationszeit die Sanitärgruppe nutzt, muss diese vor der Nutzung durch andere Personen mit zugelassenen Reinigungsmitteln gereinigt und desinfiziert werden.
- Zur Durchführung der Tätigkeiten, die eine physische Anwesenheit in der Einrichtung bzw. im Wohnheim erfordern, kehrt der Studierende/Auszubildende mit einem vom behandelnden Arzt/Hausarzt ausgestellten ärztlichen Attest unter Angabe der Diagnose (falls vorhanden) zum UVT zurück Gewissheit, dass die Symptome nicht durch COVID-19 verursacht wurden). Das ärztliche Attest wird vor der Rückkehr an die Universität im gescannten Format hochgeladen und bei der tatsächlichen Rückkehr wird das Originalzertifikat dem UVT-Register übergeben.
- Sollte aufgrund der medizinischen Untersuchungen ein positiver COVID-19-Test des Studierenden/Auszubildenden festgestellt werden, werden die diesbezüglichen gesetzlichen Bestimmungen eingehalten.
2. Sollten die Symptome während der Anwesenheit des Studierenden/Lernenden im Wohnheim auftreten, gehen Sie wie folgt vor:
- Der Studierende/Azubis wird zusammen mit ggf. Mitbewohnern in das für COVID-Verdachts-/Erkrankungsfälle vorgesehene Wohnheim verlegt.
- Während des gesamten Transfervorgangs tragen Studierende/Auszubildende eine Maske.
- Die Zimmerfenster werden zur Belüftung geöffnet.
- Der Raum wird mit zugelassenen Produkten desinfiziert und desinfiziert, nachdem der Student/Auszubildende den Raum verlassen hat und bevor er den Raum wiederverwendet.
- Die individuellen Schutzmaßnahmen werden strikt eingehalten.
- Die Person, die dem isolierten Schüler/Lernenden hilft, muss den Kontakt mit ihm/ihr vermeiden, eine Maske tragen und sich mindestens 20 Sekunden lang gründlich die Hände waschen.
Szenario mit einem bestätigten Fall
Im Falle eines bestätigten Krankheitsfalls mit COVID-19 in einem UVT-Wohnheim wird der bestätigte Studierende/Azubis zusammen mit ggf. Mitbewohnern in dem zur Isolierung vorgesehenen Wohnheim isoliert.
Szenario mit drei bestätigten Fällen auf derselben Ebene
Bei drei bestätigten Erkrankungsfällen mit COVID-19 auf demselben Flur aus verschiedenen Räumen eines UVT-Wohnheims wird der gesamte Flur im zur Isolation vorgesehenen Wohnheim isoliert.
Szenario mit drei bestätigten Fällen im selben Haus
Bei Auftreten von drei bestätigten Fällen einer Erkrankung mit COVID-19 in einem UVT-Heim auf getrennten Etagen wird das Heim für 14 Tage ab dem Datum des Auftretens des letzten Falles isoliert. In allen drei Szenarien werden die von der Vertretungsorganisation auf Universitätsebene ernannten Vertreter mit der logistischen Unterstützung von UVT die Verteilung der für das tägliche Leben notwendigen Grundprodukte an alle Isolierten sicherstellen. In beiden Fällen wird die verantwortliche Person bekannt gegeben, die die Aktivitäten zur Verhinderung einer Infektion mit SARS-CoV-3 auf der Ebene der Einrichtung koordiniert.- Wenn der Student/Auszubildende während der Isolationszeit die Sanitärgruppe nutzt, muss diese vor der Nutzung durch andere Personen mit zugelassenen Reinigungsmitteln gereinigt und desinfiziert werden.
- Der Transport des Studierenden/Auszubildenden zum Hausarzt, zur Apotheke, zum Notdienst oder ins Krankenhaus erfolgt nur, wenn die Symptome schwerwiegend sind. In diesem Fall wird der Notdienst 112 gerufen.
- Die Person, die dem isolierten Schüler/Lernenden hilft, muss den Kontakt mit ihm/ihr vermeiden, eine Maske tragen und sich mindestens 20 Sekunden lang gründlich die Hände waschen.
- Der Raum wird nach dem Verlassen des Studierenden/Auszubildenden mit einem speziellen Desinfektionsmittel desinfiziert, um das Risiko einer Übertragung der Infektion auf andere Personen zu verringern.
Die Rückkehr der Studierenden in die Gemeinschaft:
Die Rückkehr in das Kollektiv von Studierenden/Auszubildenden, die gesundheitliche Probleme hatten und von Lehrtätigkeiten fernblieben, für deren Erbringung die physische Anwesenheit der Studierenden im UVT erforderlich ist, wird auf der Grundlage eines ärztlichen Attestes mit Angabe der Diagnose und der Diagnose zwingend vorgeschrieben auf dem der Studierende/Auszubildende es vor der physischen Rückkehr an die Hochschule an die UVT abgibt, um die Lehrtätigkeit wieder aufzunehmen. Die Zertifikate werden elektronisch zentralisiert, und die Vermutung über ihre Übereinstimmung mit dem Original obliegt dem Studenten, der das Dokument übernimmt, indem er es über das E-Mail-Konto der Einrichtung hochlädt.
Wir weisen darauf hin, dass die Umsetzung der in diesem Leitfaden empfohlenen Maßnahmen die Risiken einer Erkrankung an COVID-19 und der Übertragung des Virus SARS-CoV-2 nicht beseitigt, sondern lediglich zu deren Reduzierung beiträgt.
Arbeitsschutz-/SU-Büro,
Leiter der Personalabteilung,