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Der Aufsichtsrat

Der Aufsichtsrat

Über CA

Der Vorstand der UVT übt seine Tätigkeit im Einklang mit den Bestimmungen des Nationalen Bildungsgesetzes Nr. 1 aus. 2011/XNUMX und der Satzung der Westlichen Universität Temeswar. Der UVT-Vorstand stellt unter der Leitung des UVT-Rektors die operative Leitung der Universität sicher und setzt die Beschlüsse des UVT-Senats um.

I. ORGANISATION DES VERWALTUNGSRATS

  • Der Verwaltungsrat besteht aus dem Rektor, den Prorektoren, den Dekanen, dem Generalverwaltungsdirektor und einem Vertreter der Studierenden, der von der repräsentativen Studierendenorganisation auf Universitätsebene benannt wird.
  • Die Mitgliedschaft im Verwaltungsrat wird von Rechts wegen mit der im Absatz vorgesehenen Funktion erworben. (1) und endet mit der Beendigung dieser Funktion. .
  • Ein Delegierter der repräsentativen Gewerkschaft auf Ebene der UVT hat die Eigenschaft, bei den Sitzungen des Vorstands als Gast anwesend zu sein, falls Probleme im Zusammenhang mit den Arbeitsbeziehungen zwischen der UVT und ihren Mitarbeitern besprochen werden. .
  • Die gemeinsamen Beratungsstrukturen werden nach Zustimmung des Verwaltungsrates und des UVT-Senats eingerichtet. Unter diesen Voraussetzungen werden folgende Beiräte eingerichtet: .
    1. Der Wissenschaftliche Beirat, bestehend aus Persönlichkeiten aus dem akademischen, kulturellen und beruflichen Umfeld;
    2. Der Wirtschafts- und Sozialbeirat, bestehend aus Vertretern des wirtschaftlichen und sozialen Umfelds;
    3. Der Alumni-Beirat, bestehend aus Vertretern der UVT-Absolventen.
  • Die etablierten Beratungsstrukturen werden vom Rektor der UVT zu den Sitzungen des Vorstands eingeladen und zu Fragen zu Strategien und Richtlinien in ihrem Zuständigkeitsbereich konsultiert.

II. FUNKTIONSWEISE DES VERWALTUNGSRATS

  • Der Rektor der UVT leitet die Sitzungen des Verwaltungsrates und vertritt dieses Gremium gegenüber dem Senat der UVT. Im Falle der Abwesenheit des Rektors der UVT wird die Sitzung des Verwaltungsrates von dem von ihm ernannten Vizerektor geleitet.
  • Der Vorstand trifft sich zu ordentlichen, monatlichen und außerordentlichen Sitzungen.
  • Der Vorstand kann vom UVT-Rektor oder auf Antrag von mindestens einem Drittel seiner Mitglieder einberufen werden.
  • Die Tagesordnung wird vom Rektor der UVT oder von den Mitgliedern, die die Einberufung beantragen, erstellt und den Mitgliedern des Verwaltungsrats vom Rektor der UVT über den Einberufer zugesandt.
  • Jedes Vorstandsmitglied kann den Rektor der UVT bitten, mindestens 5 Tage vor dem Datum der ordentlichen Sitzung einige Punkte in die Tagesordnung einzubringen.
  • Die Einberufung wird den Vorstandsmitgliedern zusammen mit den Beschlussvorschlägen mindestens 3 Tage vor dem Sitzungstermin in elektronischer Form zugesandt.
  • Die Beschlüsse des Verwaltungsrates werden mit der Mehrheit der anwesenden Mitglieder gefasst, sofern mindestens zwei Drittel der Gesamtzahl der Mitglieder anwesend sind.
  • Alle Mitglieder des Verwaltungsrates haben das gleiche Stimmrecht.
  • Das Wahlrecht wird persönlich und unmittelbar ausgeübt.
  • Das Stimmrecht kann nicht auf ein anderes Mitglied des Verwaltungsrates übertragen werden.
  • Der Vorstand ernennt einen Lenkungsausschuss, der seine Funktionsfähigkeit zwischen zwei Sitzungen sicherstellt.
  • Der Vorstand des Verwaltungsrates besteht aus: Rektor, Prorektoren, dem Generalverwaltungsdirektor und dem Studierendenvertreter.
  • Der Vorstand des Verwaltungsrates tagt wöchentlich.
  • Der Vorstand des Verwaltungsrats beschließt Maßnahmen zur Steuerung der laufenden Aktivitäten der Universität und legt diese in der nächsten Sitzung des Verwaltungsrats zur Bestätigung vor.
  • Der Vorstand des Verwaltungsrates legt die Priorität der Aufnahme der von den Mitgliedern des Verwaltungsrates beantragten Gegenstände in die Tagesordnung fest.
  • Der Vorstand kann die Lösung einiger Probleme, die in seinen Zuständigkeitsbereich fallen, an den Lenkungsausschuss des Vorstands delegieren.
    Die Leitung der unterstützenden Tätigkeit des Verwaltungsrates obliegt der Kanzlei des Rektors der UVT.
  • Der Verwaltungsrat macht seine Entscheidungen auf der UVT-Website öffentlich.
  • Der Verwaltungsrat übermittelt dem Präsidenten des UVT-Senats und den Vorsitzenden der Fachkommissionen des UVT-Senats die angeforderten Informationen und Unterlagen über die Tätigkeit des Verwaltungsrats.
  • Die Regelung über die Organisation und Arbeitsweise des UVT-Vorstandes kann vom UVT-Senat geändert werden.

AUFGABEN DES VERWALTUNGSRATS DES UVT

  • erarbeitet langfristige und mittelfristige Strategien der Universität sowie Richtlinien zu Interessenbereichen der Universität und legt sie dem UVT-Senat zur Genehmigung vor;
  • erarbeitet die wissenschaftliche Forschungsstrategie des UVT und leitet diese zur Genehmigung an den UVT-Senat weiter;
  • schlägt dem UVT-Senat die Gründung, Teilung, Zusammenlegung und/oder Auflösung der Bildungs- und Forschungsorganisationsteile der Universität vor;
  • erarbeitet die Vorschriften und Methoden zur Organisation und Funktionsweise der Universität und aller ihrer organisatorischen Komponenten sowie zur Sicherung der institutionellen Kapazität, der Bildungseffizienz und des Qualitätsmanagements und legt sie dem UVT-Senat zur Genehmigung vor;
  • bereitet den institutionellen Haushalt vor;
  • schlägt dem UVT-Senat den Haushaltsvollzug und die Jahresbilanz zur Genehmigung vor;
  • vorbehaltlich der Zustimmung des UVT-Senats die Durchführung von Finanzgeschäften, die über die vom UVT-Senat festgelegten Obergrenzen hinausgehen, in Bezug auf Ausgaben, die vom UVT-Rektor genehmigt werden können, im Einklang mit den Bestimmungen des OG 34/2006 mit späteren Änderungen und Ergänzungen
  • genehmigt Vorschläge für neue Studienprogramme und formuliert Vorschläge an den UVT-Senat für die Abschaffung derjenigen, die nicht mehr in den Auftrag der Universität passen oder aus akademischer und finanzieller Sicht nicht nachhaltig sind;
  • genehmigt die Jahrespläne für wissenschaftliche Forschung und Universitätsgründung, die von den Räten der Abteilungen, Doktorandenschulen, Fakultäten und Funktionseinheiten entwickelt werden, die wissenschaftliche Forschung und Universitätsgründungsaktivitäten durchführen;
  • analysiert die Bildungspläne für Universitätsstudiengänge und legt sie dem UVT-Senat zur Genehmigung vor;
  • schlägt dem UVT-Senat die Studienformationen und deren Dimensionen unter Einhaltung von Qualitätsstandards vor;
  • schlägt dem UVT-Senat die Regelung zur Organisation der Zulassung, die Methodik zur Beurteilung der Studienbegleitenden, die Methodik zur Anerkennung und Gleichstellung von im In- oder Ausland erbrachten Studien bzw. Studienzeiten sowie die Regelung zur Organisation und Durchführung vor der Abschlussprüfungen;
  • schlägt dem UVT-Senat die Struktur des akademischen Jahres und den Kalender der Bildungsaktivitäten zur Genehmigung vor;
  • genehmigt Wettbewerbsvorschläge für Lehr- und Forschungsstellen;
  • analysiert die Stellen des Lehr- und Forschungspersonals sowie die Anzahl der Stellen des Lehr- und Hilfspersonals;
  • genehmigt die Auftragsvermerke, auf deren Grundlage die Stellenbeschreibungen der Fachbereiche an mehreren Fakultäten erstellt werden;
  • schlägt dem UVT-Senat die Genehmigung der Vergabe von Doktoranden als wissenschaftliche Hilfskräfte oder Universitätsassistenten für einen bestimmten Zeitraum vor und legt sie in besonderen Fällen auf Vorschlag des Doktorvaters und im Rahmen der verfügbaren Mittel dem Senat zur Genehmigung vor die Verlängerung der Programmdauer um 1-2 Jahre Doktoratsstudium an der Universität;
  • schlägt dem UVT-Senat unter Berücksichtigung der Kriterien der beruflichen Leistungsfähigkeit und der finanziellen Situation die Genehmigung der Fortführung der Tätigkeit eines Lehr- oder Forschungspersonals nach der Pensionierung auf der Grundlage eines auf ein Jahr befristeten Vertrages gemäß § XNUMX Abs. XNUMX lit. vor das Gesetz;
  • erarbeitet und legt dem UVT-Senat die Methodik für die periodische Bewertung der Ergebnisse und Leistungen in der Forschungs- und Didaktiktätigkeit des Lehr- und Forschungspersonals sowie die Methodik für die Sanktionierung von Personal mit geringen beruflichen Ergebnissen vor;
  • legt dem UVT-Senat den Rahmen für die Durchführung nationaler und internationaler Kooperationsmaßnahmen zur Genehmigung vor;
  • schlägt dem UVT-Senat vor, je nach Fachgebiet, Spezialisierung, dem Gewicht der Disziplinen in der Fachausbildung der Studierenden und der Größe der Studienformationen eine differenzierte Festlegung der geltenden Hochschulnorm festzulegen und durch Verordnung zu erhöhen die wöchentliche didaktische Mindestnorm unter Einhaltung der Qualitätssicherungsstandards, nämlich die Reduzierung der didaktischen Norm um höchstens 30 % für das Personal, das eine Leitungsfunktion innerhalb der Universität oder eine Leitungs- und Kontrollfunktion innerhalb des zuständigen Ministeriums ausübt;
  • schlägt dem UVT-Senat die Genehmigung der Unterstützung von Lehr- und Forschungstätigkeiten an anderen Hochschulen oder Forschungseinrichtungen durch das UVT-Personal bzw. die zeitlich befristete Einladung universitärer Lehrkräfte und anderer auf dem Fachgebiet anerkannter Fachleute innerhalb der Universität vor , aus dem In- oder Ausland, als eingeladene außerordentliche Hochschullehrer;
  • legt dem UVT-Senat Vorschläge zur Gewährung des Sabbatjahrs zur Genehmigung vor;
  • genehmigt Anträge auf unbezahlten Urlaub von Lehrkräften, die eine Spezialisierung oder Teilnahme an wissenschaftlichen Forschungs- und Universitätsgründungsprogrammen im In- oder Ausland beantragen;
  • schlägt dem UVT-Senat die gesetzlich vorgesehenen Urlaubszeiten für alle fest angestellten Lehrkräfte zur Genehmigung vor;
  • organisiert das Auswahlverfahren für die Stelle des Generalverwaltungsdirektors und genehmigt den Vorschlag des Rektors zur Abberufung des Generalverwaltungsdirektors;
  • schlägt dem UVT-Senat die Struktur und Zusammensetzung der Ethik- und Berufsdeontologiekommission des UVT sowie der Kommission zur Evaluation und Qualitätssicherung des UVT zur Genehmigung vor;
  • genehmigt die Änderung der Bestimmung der von Lehr-, Forschungs- oder Verwaltungstätigkeiten betroffenen Räume sowie deren Umverteilung mit Zustimmung der Fakultät oder sonstigen Funktionseinheit, die den jeweiligen Raum genutzt hat, unter Einbeziehung der Anforderungen an die zugewiesenen Räume der Bildungsprozess und die aktuelle damit verbundene Aktivität für alle UVT-Fakultäten und die anderen Funktionseinheiten des UVT;
  • schlägt dem UVT-Senat die Gründung von Spin-offs und Start-ups, Handelsgesellschaften, Stiftungen oder Vereinen sowie die vertragliche Einräumung des Rechts zur Verwaltung und Nutzung des Vermögens vor;
  • genehmigt die von den Dekanen vorgelegten Jahresberichte;
  • erfüllt nach Maßgabe des Gesetzes weitere vom UVT-Senat festgelegte Aufgaben.
  • Der Verwaltungsrat kann von den Mitgliedern des UVT-Senats vorgeschlagene Änderungen zu den Beschlussentwürfen des UVT-Senats formulieren.

Prof. Univ. DR.
Marilen Gabriel PIRTEA

REKTOR

Prof. Univ. DR.
Flavia Mirela BARNA

Prorektor

Vizekanzler, verantwortlich für institutionelle Partnerschaften, europäisches Projektmanagement und Unternehmertum

Assoc. Univ. DR.
Octavian Mădălin BUNOIU

Prorektor

Vizekanzler, verantwortlich für F&E-Strategie, Nachhaltigkeit, Technologietransfer und die Beziehung zur Diaspora

Assoc. Univ. DR.
Valy Geta CEIA

Prorektor

Vizekanzler, verantwortlich für die Internationalisierungsstrategie, Hochschulnetzwerke und die Beziehungen zu europäischen Institutionen

Prof. Univ. DR.
Eugen Cosmin ENACHE

Prorektor

Vizekanzler verantwortlich für Finanzstrategie, Digitalisierung und Organisationsentwicklung

Prof. Univ. DR.
Irina Elena MACSINGA

Prorektor

Vizekanzler, verantwortlich für Bildungsinnovation, akademische Karriere und Studentenbeziehungen

Dozent
Alexander POPA

Prorektor

Vizekanzler, verantwortlich für Gesetzgebung, Compliance, UVT-Erbe, die Beziehung zum UVT-Senat und der UVT-Alumni-Gemeinschaft

Professor
Florin Alin SAVA

Direktor CSUD

Gl. Ph.D.
Laurentiu GEORGESCU

Generalverwaltungsdirektor

Schüler und Studenten
Roxana Elena MATEI

OSUT-Präsident

Assoc. Univ. DR.
Diana ANDREESCU

Dekan der Fakultät für Kunst und Design

Prof. Univ. Dr. Habil
Nicoleta IANOVICI

Dekan der Fakultät für Chemie, Biologie, Geographie

Prof. Univ. DR.
Lucian BERCEA

Dekan der Rechtswissenschaftlichen Fakultät

Assoc. Univ. DR.
Claudiu BOȚOC

Dekan der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften

Assoc. Univ. DR.
Adrian Constantin NAGEL

Dekan der Fakultät für Leibeserziehung und Sport

Prof. Univ. DR.
Daniel VIZMAN

Dekan der Fakultät für Physik

Prof. Univ. DR.
Dana PERCEC

Dekan der Fakultät für Philologie, Geschichte und Theologie

Assoc. Univ. DR.
Cosmin BONCHIț

Dekan der Fakultät für Mathematik und Informatik

Assoc. Univ. DR.
Maria Adriana HAUSVATER

Dekan (Interim) der Fakultät für Musik und Theater

Assoc. Univ. DR.
Marius MATICHESCU

Dekan der Fakultät für Soziologie und Psychologie

Vortrag. Univ. DR.
Alexandru JĂDĂNEANT

Dekan der Fakultät für Politikwissenschaften, Philosophie und Kommunikationswissenschaften

Assoc. Univ. DR.
Carmen Mihaela BABY

Ständiger Gast

Leiter des Kanzleramtes

Ing.
Ramona Maria PUIU

Ständiger Gast

Chefsekretär

Assoc. Univ. DR.
Liana Stefan

Ständiger Gast

Präsident der Universitas Timisiensis Union

Assoc. Univ. DR.
Marian ILIE

Ständiger Gast

Leiter der Abteilung für Lehrpersonalausbildung

Organisation und Arbeitsweise des Lenkungsausschusses

  • Der Vorstand ernennt einen Lenkungsausschuss, der seine Funktionsfähigkeit zwischen zwei Sitzungen sicherstellt.
  • Der Vorstand des Verwaltungsrates besteht aus: Rektor, Prorektoren, dem Generalverwaltungsdirektor und dem Studierendenvertreter.
  • Der Vorstand des Verwaltungsrates tagt wöchentlich.
  • Der Vorstand des Verwaltungsrats beschließt Maßnahmen zur Steuerung der laufenden Aktivitäten der Universität und legt diese in der nächsten Sitzung des Verwaltungsrats zur Bestätigung vor.
  • Der Vorstand des Verwaltungsrates legt die Priorität der Aufnahme der von den Mitgliedern des Verwaltungsrates beantragten Gegenstände in die Tagesordnung fest.
  • Der Vorstand kann die Lösung einiger Probleme, die in seinen Zuständigkeitsbereich fallen, an den Lenkungsausschuss des Vorstands delegieren.
  • Die Leitung der unterstützenden Tätigkeit des Lenkungsausschusses obliegt der Kanzlei des Rektors der UVT.

Prof. Univ. DR.
Marilen Gabriel PIRTEA

REKTOR

Prof. Univ. DR.
Flavia Mirela BARNA

Prorektor

Vizekanzler, verantwortlich für institutionelle Partnerschaften, europäisches Projektmanagement und Unternehmertum

Assoc. Univ. DR.
Octavian Mădălin BUNOIU

Prorektor

Vizekanzler, verantwortlich für F&E-Strategie, Nachhaltigkeit, Technologietransfer und die Beziehung zur Diaspora

Assoc. Univ. DR.
Valy Geta CEIA

Prorektor

Vizekanzler, verantwortlich für die Internationalisierungsstrategie, Hochschulnetzwerke und die Beziehungen zu europäischen Institutionen

Prof. Univ. DR.
Eugen Cosmin ENACHE

Prorektor

Vizekanzler verantwortlich für Finanzstrategie, Digitalisierung und Organisationsentwicklung

Prof. Univ. DR.
Irina Elena MACSINGA

Prorektor

Vizekanzler, verantwortlich für Bildungsinnovation, akademische Karriere und Studentenbeziehungen

Vortrag. Ph.D.
Alexander POPA

Prorektor

Vizekanzler, verantwortlich für Gesetzgebung, Compliance, UVT-Erbe, die Beziehung zum UVT-Senat und der UVT-Alumni-Gemeinschaft

Professor
Florin Alin SAVA

Direktor CSUD

Gl. Ph.D.
Laurentiu GEORGESCU

Generalverwaltungsdirektor

Schüler und Studenten
Roxana Elena MATEI

OSUT-Präsident

Assoc. Univ. DR.
Carmen Mihaela BABY

Ständiger Gast

Leiter des Kanzleramtes

Das Rektorat (CR) ist die Struktur der West-Universität Timișoara, die die institutionelle Schnittstelle zwischen dem Rektor der UVT und dem externen akademischen, öffentlichen und privaten Umfeld sowie die operative Schnittstelle zur Umsetzung interner Entscheidungen auf der Ebene gewährleistet der Institution.

Der Hauptzweck besteht darin, die interne Kommunikation zu erleichtern, um die Entscheidungen des UVT-Rektors, die Entscheidungen des Vorstands, des Lenkungsausschusses und des UVT-Senats zu übermitteln und zu operationalisieren und deren Unterstützung und Transparenz sicherzustellen.

Das Kanzleramt (CR) nimmt folgende Tätigkeiten wahr:

  • Stellt bei Bedarf die operative Verbindung zwischen dem Rektor des UVT und den Vizekanzlern/Abteilungsleitern/Leitern der Unterstützungsdienste/Studenten/Mitgliedern der akademischen Gemeinschaft sicher.
  • Informiert den Rektor der UVT über die per Register/E-Mail/Fax eingegangenen institutionellen Adressen und verfolgt diese, um die Rückverfolgbarkeit der Dokumente sicherzustellen.
  • verwaltet Das einheitliche Entscheidungsregister erteilt der Rektor der UVT und leitet diese an die direkt betroffenen Personen/Abteilungen/Fakultäten/Dienste weiter.
  • Verwaltet die Unterstützungstätigkeit des Vorstands, des Lenkungsausschusses und des Senats von UVT gemäß der Verordnung über die Organisation und Arbeitsweise des Vorstands von UVT und der Verordnung über die Organisation und Arbeitsweise des Senats von UVT.
  • Es macht die Entscheidungen des Vorstands, des Lenkungsausschusses und des UVT-Senats öffentlich, indem es sie an die IT-Abteilung zur Anzeige auf der UVT-Website sendet.
  • Es gewährleistet die Übermittlung der Einberufung und der Beschlüsse des Direktoriums und des UVT-Senats an die Mitglieder des Direktoriums, den Lenkungsausschuss, die Mitglieder des Senats, die Sekretariate der Fakultäten und die direkt beteiligten Verwaltungsabteilungen deren Operationalisierung.
  • Entsendet den Einberufer für die Sitzungen des Lenkungsausschusses, des Vorstands und des UVT-Senats.
  • Leitet dem UVT-Senat und den Fachkommissionen alle Vorschriften und Methoden zur Organisation und zum Betrieb der Universität weiter, um die institutionelle Kapazität, die Bildungseffizienz und das Qualitätsmanagement sicherzustellen.
  • Sorgt für die Übermittlung der Beschlussentwürfe des Verwaltungsrates zur Genehmigung an den UVT-Senat.
  • Es bietet logistische, materielle und personelle Unterstützung bei der Organisation von Veranstaltungen auf der Ebene des UVT-Rektorats und verwaltet die Aktivitäten zur Verleihung von Ehrentiteln und Auszeichnungen (Doctor Honoris Causa) innerhalb des UVT.

Führen:

Kanzleramtschef:
Univ. Assoc. Dr. Carmen Mihaela Băbaita
Email: carmen.babaita@e-uvt.ro
Tel: + 40- (0) 256-592301

Team:

Lautsprecher:
Dragana Ioan-Pansulschi-Dulcean
Email: dragana.pansulschi@e-uvt.ro
Tel: + 40- (0) 256-592170

Kontakt:

Adresse:
Kanzleramt
Westuniversität Temeswar,
Bd. Pârvan, Nr. 4, 300223, Timisoara, Rumänien
Kabinett: 161 (Etage 1)
Tel: + 40- (0) 256-592301
Fax: + 40- (0) 256-592310

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