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Studiengebühren

Gemäß Artikel 119, Absatz (1) des Nationalen Bildungsgesetzes Nr. 1/2011, mit nachträglichen Änderungen und Ergänzungen, „In staatlichen Hochschuleinrichtungen ist die Ausbildung in Höhe der jährlich von der Regierung genehmigten Studiengebühren kostenlos und gegen eine Gebühr. Die Höhe der Gebühr wird durch den Senat der Universität nach Maßgabe des Gesetzes festgelegt., und Absatz (3) desselben Artikels legt dies fest „Hochschulen haben Autonomie bei der Festlegung der Höhe der Gebühren“.

Artikel 222, Absatz (2) des Nationalen Bildungsgesetzes Nr. 1/2011, mit späteren Änderungen und Ergänzungen, regelt dies „Im freien staatlichen Hochschulstudium können Gebühren erhoben werden für: Überschreitungen der gesetzlich vorgesehenen Studiendauer, Zulassungen, Anmeldungen, Rückmeldungen, Wiederholungsprüfungen und sonstige Nachweise, die über die Bestimmungen des Ausbildungsplans hinausgehen. Auch für Aktivitäten, die nicht im Lehrplan enthalten sind, können Gebühren erhoben werden, entsprechend der vom Senat der Universität genehmigten Methodik..

Daher erhebt die Western University of Timișoara (UVT) gemäß den gesetzlichen Bestimmungen Gebühren Studiengebühren für Studierende, die keinen aus dem Staatshaushalt finanzierten Studienplatz belegen, sowie verschiedene andere Studiengebühren, für alle Studierenden, unabhängig von der Finanzierungsform ihres Studiums, für die in Artikel 222 Absatz (2) des Nationalen Bildungsgesetzes Nr. 1/2011, mit nachträglichen Änderungen und Ergänzungen.

Außerdem zahlen Studierende, die in den UVT-Wohnheimen übernachten, eine monatliche Gebühr Übernachtungssteuer.

Sämtliche Gebühren können über die Online-Plattform bezahlt werden StudentenWeb, Zugriff auf den Abschnitt Finanzen -> Zahlungen.

Die Höhe der von UVT erhobenen Gebühren hängt davon ab Studienjahr 2023-2024Die vom Senat der Universität genehmigten Dokumente finden Sie hier:

Die Studiengebühren können in mehreren Raten gezahlt werdenAls der Studienvertrag. Also, in Studienjahr 2023-2024 Die Raten zur Zahlung der Studiengebühr betragen:

  • für Studienanfänger
    • Zyklus des grundständigen Universitätsstudiums
      1. Die erste Rate, 30 % der Studiengebühr, wird bis zum 02.08.2023 für Kandidaten gezahlt, die in der Sitzung im Juli 2023 zugelassen wurden, bzw. bis zum 19.09.2023 für Kandidaten, die in der Sitzung im September 2023 zugelassen wurden.
      2. die zweite Rate, 40 % der Studiengebühr, ist bis zum 31. Oktober 2023 zu zahlen;
      3. Bei der dritten Rate werden 30 % des Studiengebührenwertes bis zum 15. Januar 2024 gezahlt.
    • der universitäre Master-Studienzyklus
      1. Die erste Rate, 30 % der Studiengebühr, wird bis zum 02.08.2023 für Kandidaten gezahlt, die in der Sitzung im Juli 2023 zugelassen wurden, bzw. bis zum 21.09.2023 für Kandidaten, die in der Sitzung im September 2023 zugelassen wurden.
      2. die zweite Rate, 40 % der Studiengebühr, ist bis zum 31. Oktober 2023 zu zahlen;
      3. die dritte Rate, 30 % der Studiengebühr, wird bis zum 15. Januar 2024 gezahlt.
  • für Studierende im II., III. und IV. Jahr des Bachelor-Studienzyklus bzw. im zweiten Jahr des Master-Studienzyklus
    1. die erste Rate, 50 % der Studiengebühr, ist bis zum 31. Oktober 2023 zu zahlen;
    2. die zweite Rate, 50 % der Studiengebühr, ist bis zum 15. Januar 2024 zu zahlen.


Die Fristen zur Zahlung der Studiengebühren sind festgelegt
Der Kodex der Rechte und Pflichten des Studierenden und die Verordnung über die berufliche Tätigkeit von Studierenden der Bachelor- und Masterstudiengänge der Western University of Timișoara. Die geltenden Bestimmungen lauten daher:

    • Gebühr für die erneute Prüfung - mindestens 2 Werktage vor Beginn der Prüfungssession, in der die Wiederholungsprüfung beantragt wird (im Falle Rückmeldung / Wiederholung / Verlängerung des Studiums, in diesem Fall werden die Gebühren für die Wiederholungsprüfung innerhalb von 5 Werktagen nach Beginn des Studienjahres bezahlt)
      • Ausnahmsweise, für den Fall der B-II-Sitzung für die letzten Jahrekann die Wiederholungsprüfungsgebühr bis spätestens zwei Werktage vor dem Prüfungstermin entrichtet werden.

    • Neuvertragsgebühr – die ersten 5 Werktage ab Beginn des Studienjahres;
    • Studienverlängerungsgebühr – 48 Stunden nach Erhalt der Benachrichtigung, dass die Gebühr eingerichtet wurde;
    • Studienwiederholungsgebühr – 3 Werktage nach Erhalt der Mitteilung, dass die Gebühr eingerichtet wurde.


Die Übernachtungsgebühr ist bezahlt
lunar, bis zu der 15. des Folgemonats derjenige, für den die Zahlung erfolgt, gem Der Mietvertrag. Nach diesem Datum werden für jeden Tag der Verspätung Strafen in Höhe von 1 % erhoben, berechnet auf den Wert der bis zum Zeitpunkt der Registrierung der Zahlung registrierten Belastung.